Die bei der Bundestagswahl knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheiterte Alternative für Deutschland (AfD) will das Wahlergebnis anfechten. Die Sitzverteilung spiegele nicht die Wählerstimmen wider und verletze daher Artikel 38 des Grundgesetzes, nach dem jede Stimme gleich viel zähle, sagte der bayerische AfD-Landesvorsitzende André Wächter am Donnerstag.
Deshalb werde er mit dem oberbayerischen AfD-Bezirksvorsitzenden Steffen Schäfer und dem Rechtsanwalt Franz Wagner vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen - wenn der Bundestag die Wahl nicht selbst für ungültig erkläre.
FDP und AfD hatten jeweils 2,1 Millionen Wählerstimmen erhalten, waren aber mit 4,8 und 4,7 Prozent gescheitert. Das Verfassungsgericht habe in seinem Urteil zu den Überhangmandaten betont, dass der Gesetzgeber tätig werden müsse, falls die Ungleichbehandlung zu einer Mandatsverschiebung in halber Fraktionsstärke führe.
"Im vorliegenden Fall wurde diese Grenze deutlich überschritten und erreicht mehr als die doppelte Fraktionsstärke", sagte Schäfer. Die Union komme mit 41,5 Prozent der Stimmen auf 49,4 Prozent der Mandate. Die beiden Oppositionsfraktionen könnten nicht einmal einen Untersuchungsausschuss durchsetzen.