In den Niederlanden wurde er als Kriegsverbrecher verurteilt, seit seiner Flucht nach Deutschland lebt Klaas Carel Faber unbehelligt in Ingolstadt. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) fordert nun erneut seine Auslieferung.
Die FDP-Landeschefin und Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger fordert die Wiederaufnahme der Strafverfolgung für den mutmaßlichen NS-Verbrecher Klaas Carel Faber. Sie halte es für nicht hinnehmbar, dass der gebürtige Niederländer auf der Grundlage eines "Führererlasses" von 1943 nicht an Holland ausgeliefert werde, sagte sie der Abendschau des Bayerischen Fernsehens.
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Heute eine Gedenkstätte: Im Transitlager Westerbork trieben die Nazis holländische Juden für den Weitertransport zusammen. Klaas Carel Faber soll hier als Aufseher mindestens elf Menschen getötet haben. (© Foto: AP)
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Der 87-Jährige lebe seit Jahrzehnten in Ingolstadt. In den Niederlanden war er für den Tod von Gefangenen im Transitlager Westerbork 1944 zum Tode verurteilt worden. Das Urteil wurde 1948 in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. 1952 floh er aus dem Gefängnis.
"Ich fordere, dass jetzt endlich von Seiten der Generalstaatsanwaltschaft oder von Seiten der zuständigen Ämter auf Bundesebene geprüft wird, was man machen kann, um entweder eine Auslieferung zum Zwecke der Strafverbüßung in Holland zu erreichen, oder ein Verfahren in Deutschland einzuleiten", sagte Leutheusser-Schnarrenberger.
Klaas Carel Faber wird als Nummer fünf der Wiesenthal-Liste der meistgesuchten Nazi-Verbrecher weltweit geführt. Der 87-Jährige, der im Pius-Viertel von Ingolstadt lebt, soll Aufseher in Westerbork gewesen sein, wo die Nazis holländische Juden für den Weitertransport in die Konzentrationslager zusammentrieben. Auch hier kam es zu Hinrichtungen durch SS-Angehörige. Nach dem Urteil des holländischen Sondergerichts von 1947 war Faber einer von ihnen und für den Tod von mindestens elf Menschen verantwortlich.
Nach seiner Flucht lehnte Deutschland die Auslieferung nach Holland ab und berief sich auf den "Führererlass" von 1943, nach dem Faber als freiwilliger Angehöriger der Waffen-SS automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten habe. Die deutsche Justiz wurde dem BR-Bericht zufolge zwar selbst tätig, befand aber schließlich, dass Faber eine Schuld nicht ausreichend nachzuweisen sei.
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(dpa/holz/vw)
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sie haben soooo recht!!!! was macht eigentlich der freund und helfer der rüstungslobby schreiber??? irgendwas stimmt hier nicht,um nicht zu sagen es stinkt....
wenn holland daran interssiert wäre, nun dann hätten sie längst einen antrag auf auslieferung gestellt, aber so?
fragt man sich, ob für Frau Leutheusser-Schnarrenberger nicht der Grundsatz " im Zweifel für den Beschuldigten" nicht gilt.
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Nein - das geht an der Sache vorbei. Es geht um die Auslieferung, ein förmliches Verfahren. Dazu muss ein gültiger Auslieferungsantrag vorliegen, der dann geprüft wird. Im Rahmen dessen kann sich der Betroffene wehren. Und da kommt zum Tragen, ob das Urteil hinreichend ist. Wenn man den Mann hier nicht anklagt, dann kann man gleichwohl prüfen, ob er auszuliefern ist. Seitdem die Auslieferung von Deutschen an das EU-Ausland möglich ist, ist das nun mal normal.
Spannender fände ich allerdings, wieso es immer noch nicht klappt den Herrn Schreiber aus Canada "heimzuholen". Da haben sicher einige was gegen...
...es ist eine historische, bis heute gültige Tatsache, dass Rechtsnormen, die während des Dritten Reichs Gesetzeskraft erlangt haben, bis heute fortbestehen.
Genauso ist es unzweifelhaft Stand der Dinge, dass mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland eine Rechtsnachfolge des Dritten Reichs ausgeschlossen wird - trotzdem so manche Staatsrechtler hier noch diskutieren.
Im übrigen gilt beispielsweise die Reichsversicherungsordnung aus dem Kaiserreich in großen Teilen heute auch noch in der Bundesrepublik, die in den dreissiger Jahren verkammerten Ärzteschaften gibt es ja genauso.
Juristen haben oftmals gute Gründe dafür, zwischen der fortdauernden Gültigkeit von Rechtsnormen und deren Erlass durch ein Unrechtsregime zu unterscheiden - das weiss auch die Juristin Leutheusser-Schnarrenberger.
Deshalb gehen Unverbesserliche heute noch an die Öffentlichkeit mit der Bemerkung, was damals Recht gewesen sei, könne heute nicht Unrecht sein.
Der Hinweis sei erlaubt, dass - seit es geschriebenes Recht gibt - man sich über die jeweilige Auslegung streitet - meint: Recht ist - in aller Vorsicht - wenn auch in Stein gemeißelt - nicht immer dauerhaft verlässlich - was vor allem diejenigen bitter erfahren mussten, die im Dritten Reich per Gesetz Rechtlos geschrieben wurden.
Will man dem Recht zweifelsfreie Geltung verschaffen, braucht es - a priori - einen gesellschaftlichen Konsens über die Praxis der Rechtsprechung - der - so bitter das immer wieder ist - von interessierter Seite in Frage gestellt wird - egal, ob zu recht oder unrecht.
Es wird doch noch einen Staatsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland geben, der in der Frage des mutmaßlichen NS-Verbrechers Klaas Carel Faber Vorermittlungen aufnehmen kann, sich bei den zuständigen holländischen Stellen um Rechtshilfe bemüht, um dessen Schuld oder - möglicherweise auch bitter - erneut nicht hinreichend beweisbare Schuld - oder möglicherweise noch bitterer - Unschuld in einem ordentlichen Gerichtsverfahren zur Beweiskräftigkeit zu vertreten.
Und dieser mutmaßliche NS-Verbrecher Klaas Carel Faber hat das Recht auf eine bestmögliche Verteidigung - das Recht, das er -mutmasslich- zu seiner Zeit den von ihm -mutmasslich- Getöteten nicht zugestand.
So gesehen hat es in den letzten Jahrzehnten einen minimalen Fortschritt in der Rechtspraxis der Bundesrepublik Deutschland gegeben.
das Rechtsverständnis:
"1952 floh er aus dem Gefängnis." Seit wann setzt sich D so für flüchtige Strafgefangene ein?
Und die Minderwertigkeit andeutenden " " um das Sondergericht können Sie, denke ich, ruhig weglassen. Das war 2 Jahre nach dem WK, natürlich gab es da Sondergerichte, die die in eben diesem Krieg begangenen Verbrechen sühnen sollten.
Seltsam finde ich eher dieses Festklammern an dem Führererlass, sonst ist D doch auch nicht so freigiebig mit seiner Staatsangehörigkeit ...
Aber wenn man sich mit der Geschichte der deutsche Justiz (vom diplomatischen Corps mal garnicht zu sprechen) und ihrem erblühen aus dem NS-Mist mal anschaut, dann wundert einen diese Blindheit nicht - da wird sogar ein Marinerichter von "höchster" (und hier sind die " " wirklich angebracht) Stelle zum Widerstandkämpfer umgedeutet ...
Dein Beitrag ist Spitze,Du sagst mit wenigen Worten aus was Tatsache ist. Dein Kommentar wenn denn neue Beweise vorliegen,kann man ein neues Verfahren einbringen ist absolut richtig,Mord verjaehrt nicht. Ueber das Rechtsverstaendniss von Frau L. Schnarrenberger braucht man nicht zu Diskutieren das ist ja Allgemein bekannt. Die sogenannten Sondergerichte, die in den Niederlanden nach 1945 installiert wurden, waren fuer ihre Rechtsbeugung beruechtigt. Das heisst auch,es gab Kriegsverbrecher die zu Recht verurteilt wurden, wo die Beweislast in der Tat eindeutig war. Das war auch ein Hauptgrund warum man die Urteile der NL Sondergericht hier in der 50 ger Jahren mit Sorgfalt ueberpruefte,es war in den Niederlanden zu jener Zeit fast Unmoeglich,wegen fehlender Beweise Angeklagte freizusprechen. Es gibt genuegent Literatur darueber,auch aus den Niederlanden,wo man spaeter zugab das viele Urteile aus Vorurteilen und Emotionen heraus gesprochen wurden.
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