Kontrolle Vortragender an bayerischen Schulen:Waren Sie mal bei der Linkspartei?

"Verfassungswidriges Vorgehen": Um einen Vortrag an einer Schule zu halten, braucht man eigentlich nur die Erlaubnis der Schulleitung. In Bayern reicht das aber nicht, wie ein Journalist gerade erfahren hat. Einem Gesinnungs-Test will er sich trotzdem nicht unterziehen.

Von Sebastian Gierke

Manche Listen sind in Bayern etwas länger als in anderen Bundesländern. Das "Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen" zum Beispiel. Drei engbedruckte Seiten, knapp 300 Organisationen.

Auf der Liste stehen neben der NPD, rechtsextremistischen Kameradschaften oder Scientology beispielsweise auch die "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes VVN". Und die Linkspartei. Eine Partei, die in anderen Bundesländern von der Bevölkerung immer wieder in die Regierung gewählt wird.

Anfang 2013 hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich von der CSU die Überwachung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz weitgehend eingestellt. Sein bayerischer Kollege Joachim Herrmann erklärte dagegen, er sehe "keinen Anlass zur Änderung unserer bayerischen Praxis".

Andreas Zumach bekam diese Liste gerade von einem Gymnasium im bayerischen Lindau zugeschickt. Zusammen mit seinem Honorarvertrag für einen Vortrag. Dazu sollte der Journalist, Korrespondent der Berliner Tageszeitung taz in Genf, die Frage beantworten, ob er Mitglied einer dieser Organisationen ist oder war. Zumach wunderte sich. Er wunderte sich sehr.

Am Valentin-Heider-Gymnasium wollte Zumach einen Vortrag über den Nahen Osten und die Umstürze in einigen arabischen Ländern halten. So wie er es an vielen Schulen Deutschlands und Bayerns in den vergangenen Jahren getan hat. Einen "Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue" musste er dabei noch nie ausfüllen. Und auch wenn er kein Mitglied einer der aufgeführten Organisationen ist: Er wird das auch diesmal nicht tun.

Zumach ist nicht Mitglied bei der Linken. Grundsätzlich stellt sich aber die Frage: Kann in Bayern ein Mitglied der Partei nicht einmal einen einen Vormittag lang einen Vortrag vor Schülern halten?

Das ist aus meiner Sicht "ein verfassungswidriges Vorgehen", sagt der Journalist, "den Bogen fülle ich nicht aus." Denn damit werde politische Arbeit an Schulen behindert, die Liste sei außerdem selektiv. Wenn er den Bogen ausfüllen würde, würde er die Liste quasi als richtig anerkennen.

"Gang und gäbe" sei das, heißt es aus dem Gymnasium. Wenn Vorträge gegen ein Honorar an der Schule gehalten würden, sei das der Weg, den das bayerische Kultusministerium vorgebe.

Das Ministerium bestätigt das. Zwar sei bei Referenten, die unentgeltlich einen Vortrag an bayerischen Schulen hielten, der Fragebogen nicht obligatorisch. Allerdings könne auch in einem solchen Fall ein Schulleiter den Bogen verschicken lassen. Bei Honorarverträgen sei der Fragebogen verpflichtend, bei Lehrern sowieso.

"Etwas genauer hingeschaut"

Der Referent müsse anhand des Bogens versichern, dass er sich jederzeit durch sein Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennt, heißt es aus dem Ministerium. "Für die Eltern und Kinder muss sichergestellt werden, dass in den Vorträgen freiheitlich demokratische Inhalte vermittelt werden, dass die Vorträge nicht missbraucht werden."

​Die Liste ist nicht abschließend und wird in unregelmäßigen Abständen vom bayerischen Innenministrium überprüft. Ein Ausschlusskriterium für einen Vortrag an einer bayerischen Schule ist die Mitgliedschaft in einer der Organisationen nicht. "Es wird dann aber etwas genauer hingeschaut", so ein Sprecher des Innenministeriums.

In anderen Bundesländern, zum Beispiel in Baden-Württemberg, wird übrigens darauf vertraut, dass die Schulen hinschauen. Fragebögen gibt es dort nicht.

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