Konkordats-Streit Der schnöde Mammon
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Oswald von Nell-Breuning, Soziallehrer der katholischen Kirche, hat den staatlichen Kirchensteuereinzug vor vielen Jahren anachronistisch genannt. Wer das heute sagt, gilt als Ketzer.
Parteivorsitzende werden von ihrer Partei, Gewerkschaftssekretäre von ihrer Gewerkschaft, Chefredakteure von ihrer Zeitung und Unternehmensvorstände von ihrem Unternehmen bezahlt.
Nur die leitenden Herrn der Kirche, die Bischöfe, werden nicht von ihrer Kirche, sondern vom Staat bezahlt; in etlichen Bundesländern jedenfalls ist dies so, weil die Konkordate das so regeln. Im bayerischen Wahlkampf spielt dieses Faktum gerade eine gewisse Rolle.
Diese Staats-Alimentation gehört zu den vielen Merkwürdigkeiten des Staatskirchenrechts. Das Grundgesetz verweist hier auf die Vorschriften der Weimarer Verfassung, die damit bis heute weitergelten.
Dort sind finanzielle und institutionelle Verbindungen zwischen Kirche und Staat grundsätzlich (mit wenigen Ausnahmen) untersagt.
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Trennung von Kirche und Staat? Wer sich umsieht, könnte das Gegenteil glauben: Man registriert vielfältige, ja innige juristische Beziehungen von Staat und christlichen Kirchen. Der staatliche Einzug der Kirchensteuer ist das bekannteste Exempel.
Die Juristen sprechen daher nicht von einer "Trennung" von Kirche und Staat, sondern von einer "freundlichen Trennung". Zu den Freundlichkeiten zählt die staatliche Bezahlung der Geistlichen.
Oswald von Nell-Breuning, der Soziallehrer der katholischen Kirche, hat den staatlichen Kirchensteuereinzug schon vor vierzig Jahren als "Anachronismus" bezeichnet. Wer das heute sagt, gilt als Ketzer. Die Anachronismen werden damit begründet, dass die Kirche im Reichsdeputationshauptschluss 1803 enteignet worden ist.
Wer vor 205 Jahren von Napoleon enteignet wurde, ist also besser dran als derjenige, dem dies vor 60 Jahren durch die Sowjets geschah.