Kloster Altomünster:Etappensieg für Erzdiözese

Im Streit um die Räumung des besetzten Klosters Altomünster hat die Erzdiözese München und Freising einen Etappensieg errungen. Das Landgericht München II wies am Montag eine Klage der 39-jährigen Claudia Schwarz ab, die sich damit gegen ihren Auszug wehrte. Schwarz sagt, sie wolle in dem aufgelösten Kloster des Birgitten-Ordens Nonne werden. Das Erzbistum kann nach dem Urteil nun ein Zwangsgeld oder Ersatzhaft beantragen, um die 39-Jährige zum Auszug zu zwingen. Schwarz kündigte gegen die Entscheidung Berufung an. Das Gericht habe einen falschen Schluss gezogen, sagte sie. In einem Vergleich sei 2017 vereinbart worden, dass sie bis zu einer endgültigen Entscheidung der Apostolischen Signatur in Rom in dem Kloster bleiben könne. Richter Marcus Preißinger kam allerdings zum Schluss, dass auch eine Vorentscheidung aus Rom schon für den im Vergleich vereinbarten Auszug genüge.

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