Kleine Parteien protestieren:CSU will Reform für Kommunalwahlen

Die CSU will eine Ende 2010 vom Landtag einstimmig beschlossene Reform des Kommunalwahlrechts rückgängig machen und hat damit den Zorn der Opposition auf sich gezogen. Denn die Rückkehr zum alten Auszählverfahren würde tendenziell die größeren Parteien begünstigen, also derzeit vor allem die CSU.

Die Christsozialen wollen, dass nicht mehr nach dem gängigen Hare-Niemeyer-Verfahren ausgezählt wird, sondern nach dem sogenannten d'Hondt'schen Verfahren. Dieses wird heute aber fast nirgendwo in Deutschland mehr angewandt: nach einer Übersicht der Experten von wahlrecht.de nur noch im Saarland und in Sachsen. Die Grünen kritisierten den Vorstoß scharf. "Die CSU weiß, dass die Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer gerechter ist, und sie weiß auch, dass das Verfahren nach d'Hondt kleine Parteien benachteiligt", sagte ihr kommunalpolitischer Sprecher Jürgen Mistol. Fraktionschef Ludwig Hartmann wurde noch deutlicher: "Die CSU verfährt nach der billigen Methode Trump. Errungenschaften der Vorgängerregierung - an der sie selbst beteiligt war - werden mit der Arroganz der Macht kassiert." Für die Freien Wähler warf Hubert Aiwanger der CSU einen "klaren Fall von Machtmissbrauch" vor. Sie trete "den Wählerwillen mit Füßen".

Tatsächlich hatte die CSU bei der Reform 2010 noch selbst argumentiert, dass das Verfahren nach d'Hondt zwar verfassungsmäßig zulässig sei, aber tendenziell die größeren Parteien begünstige. Das Verfahren nach Hare-Niemeyer bilde den Wählerwillen hinsichtlich kleinerer Parteien und Wählergruppen besser ab. Die geplante Rolle rückwärts begründet die CSU nun damit, dass "bei einem weiteren Erstarken populistischer Parteien die Gefahr der Zersplitterung" von Kommunalparlamenten bestehe. Diese Argumentation nannte Mistol "durchsichtig". Tatsächlich habe die CSU der Reform 2010 nur zugestimmt, weil sie in der damaligen Koalition mit der FDP dazu gezwungen war. CSU-Innenexperte Florian Herrmann betonte: "Die CSU setzt sich für starke und arbeitsfähige Kommunalparlamente ein." Seit 2010 seien kleine Gruppen überproportional in kommunale Gremien eingezogen. Für diese gibt keine Fünf-Prozent-Hürde. "Deshalb müssen wir die Zersplitterung wie früher über das bewährte Sitzverteilungssystem regeln", argumentierte Herrmann.

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