Klage:Volksbefragungen vor Gericht

In vier Wochen hat der monatelange Streit um die 2015 eingeführten unverbindlichen Volksbefragungen ein Ende. Am 21. November will das Bayerische Verfassungsgericht entscheiden, ob die Änderung des Landeswahlgesetzes aus dem Vorjahr wie von SPD und Grünen behauptet tatsächlich gegen die Verfassung verstößt. "Es ist ein Globalangriff, der hier gefahren wird auf die bestehende Verfassungsordnung", sagte der Rechtsanwalt der SPD-Fraktion, Michael Bihler, am Montag bei der Anhörung im Münchner Justizpalast.

Die Neuregelung kehre die gegenwärtige Regelung um, dass die Initiative für plebiszitäre Beteiligungen vom Volke ausgehe, betonte der Rechtsanwalt der Grünen-Fraktion, Josef Lindner: "Die Machthabenden sollen das Volk zur Unterstützung ihrer Politik befragen dürfen." Darüber hinaus, so SPD und Grüne, werde mit der Erweiterung des Landeswahlgesetzes um den Artikel 88a, das Minderheitenrecht der Opposition geschwächt, denn diese habe keine Möglichkeiten, eine Volksbefragung einzuleiten oder gar Einfluss auf die Fragestellung zu nehmen, sollte die Regierung eine durchführen. "Die Minderheitenrechte im Landtag bleiben davon unberührt, es wird der Opposition nichts weggenommen", sagten dagegen die Rechtsanwälte der CSU-Landtagsfraktion und der Staatsregierung übereinstimmend. Die Kritik von SPD und Grünen hat auch formelle Gründe. Sie sind der Auffassung, dass für Volksbefragungen die Verfassung geändert werden müsse, denn das Gesetz stärke die Stellung des Ministerpräsidenten über das in der Verfassung vorgesehene Maß hinaus.

© SZ vom 25.10.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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