Als "Blaumacher" beschimpften Mitschüler Sven und mit anderen Wörtern, die wirklich weh tun. Ein gutes Jahr später beschloss das Amt, dass Svens Leben eine "Abklärung" benötige. Das sei aber nicht ambulant möglich, da er daheim überversorgt werde. Der Mutter wurden daraufhin das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Zuständigkeit für die Gesundheitsfürsorge entzogen.
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Am 5. April 2007 holte Frau Schmidt den Jungen ab, zur Sicherheit hatte sie die Polizei mitgebracht, und fuhr mit Sven zur Kinder- und Jugendpsychiatrie nach Erlangen, ein Haus, an dessen Tür steht: "Achtung Fluchtgefahr! Türe absperren!" Neuneinhalb Wochen verbrachte Sven dort. Gegen seinen Willen, sagt er heute. Und er glaubt, dass er jetzt einen Schulabschluss hätte, ein normales Leben, wenn das nicht passiert wäre.
Anstatt zu fragen, ob die bisherige Hilfe ungeeignet war, suchte das überforderte Jugendamt sein Heil in einer vorschnellen Abschiebung in eine Psychiatrie", bewertet Rechtsanwalt Johannes Hildebrandt den Fall seines Mandanten Sven. Das Mobbing in der Schule, aus seiner Sicht entscheidend, habe das Amt dagegen nicht angegangen und diesen Faktor auch dem Gericht verschwiegen.
Das Jugendamt sieht das alles anders, natürlich. In den Klageerwiderungen bestreitet das Amt "dass der Kläger den Hauptschulabschluss bestanden hätte", und es bestreitet auch, dass die Jugendhilfe bei Sven fehlerhaft gelaufen sei.
Das Mobbing habe sie damals "nicht so in den Vordergrund gestellt", sagt Jugendamtsmitarbeiterin Schmidt, als sie bei einem der Gerichtstermine als Zeugin geladen ist. Es habe auch noch viele andere Faktoren gegeben. Das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn etwa. Von "einer ganz engen Symbiose", spricht die junge Frau mit den blonden, kurzen Haaren. Andere, die mit den Schrems zu tun hatten, schreiben in Stellungnahmen von einer "overprotecting mother", von einer überbehütenden Mutter. So eng sei das gewesen, dass sich Sven nicht habe entfalten können, erinnert sich Schmidt. Die Vertreterin des Landratsamtes auf der Beklagtenbank hört angestrengt zu, die Ellbogen auf den Aktenordner gestützt, das Unterkiefer nach vorn geschoben.
Es geht um viel, um das Ansehen des Jugendamtes, aber auch um die Systemfrage, die Klägeranwalt Hildebrandt, der auch Diplom-Pädagoge ist, immer wieder aufwirft: Oft werden problematische Kinder aus Familien genommen - weil Jugendämter denken, ihrem Schutzauftrag gerecht werden wollen. "Aber es gibt auch viele Fehlentscheidungen", sagt Hildebrandt. Dann nämlich, wenn schlechte Jugendamtsberichte mit einer Fließbandjustiz zusammenkommen. So wie bei Sven, meint er, wo Jugendamtsmitarbeiter Fakten und Meinung vermischt hätten - ohne auch noch die notwendige Kompetenz zu haben. "Dann werden Fälle monströs, und man bekommt sie nicht mehr in den Griff."
Dass niemand Sven helfen konnte, trotz Abklärung, das ist offensichtlich. Auch ein Schulwechsel scheiterte schließlich. Im November 2007 - Ellen Schrem hatte das volle Sorgerecht kommentarlos wieder zugesprochen bekommen -, wechselte Sven in eine andere Schule. Doch nur kurze Zeit später schloss ihn die Lehrerkonferenz aus - weil er wieder zu selten im Unterricht war. Wieder beklagten sich Sven und seine Mutter über Mobbing und darüber, dass die Lehrerin nicht eingegriffen hätte. Der Kläger suche stets die "Schuld" bei anderen, lautet die Einschätzung des Jugendamtes dazu. Offensichtlich sei Sven nicht in der Lage, die Ursache für seine sozialen Probleme bei sich oder in der Beziehung zu seiner Mutter zu sehen.
Ich bin vielleicht ein wenig gluckenhaft, aber ich halte wenigstens zu ihm", sagt Ellen Schrem, eine freundliche, ein wenig füllige Frau. Man glaubt es, die Schrems leben in einer ordentlichen, aufgeräumten Wohnung. Am Küchenfenster steht hölzerner Adventsschmuck. Kater Dickie liegt faul auf Svens Bett. Aber ist das vielleicht alles zu viel des Guten?
In einem Bericht steht, dass die Mutter ihrem Sohn den Schulranzen an den Tisch brachte. "Ich habe ihn einmal in die Schule geprügelt, aber das würde ich nie wieder machen", sagt Ellen Schrem. Beim Jugendamt würde sie auch nie wieder Rat suchen: "Ich habe um Hilfe gebeten, weil die Schule versagte und dann passierte das alles." Und jetzt, wie soll das jetzt alles weitergehen? Weiterklagen wollen sie, falls es eine Niederlage gibt vor Gericht, und falls das mit der Rechtsschutzversicherung klappt. Und mit dem Leben, wie soll das weitergehen? Mhm. Sven schaut verlegen und zuckt mit den Schultern.
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(SZ vom 01.12.2011/bica)
Rekord in Deutschland
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Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler.
Wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge ist etwa jede tausendste menschliche Handlung fehlerhaft. Um so wichtiger ist es, dass gerade in sensiblen Bereichen wie dem Jugendschutz wirksame Kontrollmechanismen offenkundige Fehlhandlungen verhindern oder zumindest zeitnah reparieren.
Doch ausgerechnet die Jugendämter unterliegen keiner Kontrolle. Ihre Mitarbeiter können Gerichte belügen, ohne dafür bestraft werden zu können. Dem deutschen Bundestag, dem Familien- und dem Justizministerium ist das bekannt. Doch sie haben wissen lassen, dass überhaupt nicht beabsichtigt ist, diesen Zustand zu ändern.
Eltern, deen Kinder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen weggenommen werden, sind schlechter gestellt als Bürger, die man um ein paar hundert Euro geprellt hat. Denn auch der Tatbestand des Betruges greift nur, wenn ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.
Die Zerstörung einer Kinderseele hingegen zählt in Deutschland nicht.
Wen wundert es, dass viele betroffene Eltern sich jetzt das europäische Parlament gebeten habe, dafür zu sorgen, dass Deutschland alle die vielen schönen Menschenrechtskonventionen, die es unterschrieben hat, auch tatsächlich einhält? Diese Beschwerden werden in Brüssel so ernst genommen, dass eine Delegation sogar eigens nach Berlin gereist ist, um sich über die Sach- und Rechtslage zu informieren. Bereits 2009 hatte das Parlament seiner Erwartung Ausdruck verliehen, dass die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder umgehend die zahlreichen bekannten Menschenrechtsverletzungen abstellen. Damals ließ das BMFSFJ wissen, es werde dieser Empfehlung nicht folgen. Leider besteht begründeter Anlass zu der Besorgnis, dass dies nicht zuletzt aufgrund finanzieller Erwägungen geschah.
Nun hat Brüssel reagiert. Man darf auf das weitere Vorgehen gespannt sein. Sind die europäische Menschenrechtskonvention und die diversen Konventionen der UNO nur Lippenbekenntnisse, oder sind die darin formulierten Grundrechte in Deutschland tatsächlich durchsetzbar?
Und wann rettet man die betroffenen Kinder?
Heute schleicht sich der Fehlerteufel ein.
Muss natürlich "Bachelor" heißen.
Nur zur Information: Die Dame ist keine
Sozialpädagogin, sondern Diplompädagogin. Sie haben - bis auf ein paar Hospitationen - keinerlei berufliche Erfahrung, drängen immer mehr in den Job und besetzen inzwischen auch gern die Leitungsebene.
Aber auch Diplom-Sozialpädagogen/Diplom-Sozialarbeiter werden ihnen in Zukunft in nichts nachstehen, nachdem im Rahmen der Umstellung auf den Bacolor auch hier die praktische Ausbildung, die ja immerhin ein ganzes Jahr betrug, abgeschafft wurde.
Korrektur zu meinem Beitrag von 15.39 h: Es muss selbstverständlich "Borderline-Syndrom" heißen.
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SZ: "...Anstatt zu fragen, ob die bisherige Hilfe ungeeignet war, suchte das überforderte Jugendamt sein Heil in einer vorschnellen Abschiebung in eine Psychiatrie", bewertet Rechtsanwalt Johannes Hildebrandt den Fall seines Mandanten Sven. Das Mobbing in der Schule, aus seiner Sicht entscheidend, habe das Amt dagegen nicht angegangen und diesen Faktor auch dem Gericht verschwiegen..."
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Da kann man nur sagen: "Gott bewahre uns vor diesen unfähigen Sozialpädagogen!"
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Genau das war der Punkt. Sind Mobber normal? Gehören nicht eigentlich die, die mobben in die Psychiatrie?
"Schlimm ist, das unter diesen Umständen das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn noch enger werden wird, denn beide haben das Gefühl bekommen sich nicht nur gegen ihr Umfeld, in dem gemobbt wird, zu wehren, sondern auch noch gemeinsam gegen Jugendamt und Staat kämpfen zu müssen."
Gut, dass Sie darauf hinweisen. Das offenbart u.a., dass es immer mehr Fachleuten an den Fähigkeiten in Richtung Phantasie, Antizipation, Empathie und Erfahrung mangelt. - Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, in welcher Position dieser "Erziehungsbeistand" war. Da inzwischen aus Kostengründen hierfür immer mehr Externe eingesetzt werden, die aber null Mitspracherecht in Bezug auf Entscheidungen haben, kann man eigentlich auch gar nicht sagen, wie dessen Einschätzung in Wirklichkeit war.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Erziehungsbeistand, im Rahmen der sozialpäd. Betreuung extern eingesetzt, weist die beim Jugendamt fest angestellte Diplompädagogin- direkt aus dem Studium kommend ohne jegliche Praxis eingesetzt - darauf hin, dass ein Dreijähriger, der gegen den Willen des Vaters gemeinsam mit seiner am Borderline leidenden Mutter zur Großmutter gezogen ist, nun immer in den zweiten Stock zum Mittagsschlaf verfrachtet wird, wo er dann lange Zeit nur weine. Der Vater formuliert seine Angst, das Kind könne u.U. in seiner Erregung zur steilen alte Eichentreppe laufen und sie herunterfallen. - Die Diplompäd. schaut sich die Sache an und kommt zu der Einschätzung, dass diesbezüglich keine "akute Kindeswohlgefährdung" (die war ja gar nicht vermutet worden) vorliege, da das Kind sicher auf seinen Beinchen laufen könne. - In der autoritären Behandlung des Kindes sieht sie offensichtlich keinerlei Probleme, Und dass das gut-laufen-Können nicht vor einem Sturz schützt und man deshalb Treppen sehr gut absichern sollte und das zur Auflage machen kann, weiß sie anscheinend einfach nicht. Ja, es ist wirklich so, dass immer mehr lebensfremde, verwöhnte Leute in den Job drängen und mit den Realitäten nicht zurechtkommen und völlig unfachlich agieren.
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