Als "Blaumacher" beschimpften Mitschüler Sven und mit anderen Wörtern, die wirklich weh tun. Ein gutes Jahr später beschloss das Amt, dass Svens Leben eine "Abklärung" benötige. Das sei aber nicht ambulant möglich, da er daheim überversorgt werde. Der Mutter wurden daraufhin das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Zuständigkeit für die Gesundheitsfürsorge entzogen.

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Am 5. April 2007 holte Frau Schmidt den Jungen ab, zur Sicherheit hatte sie die Polizei mitgebracht, und fuhr mit Sven zur Kinder- und Jugendpsychiatrie nach Erlangen, ein Haus, an dessen Tür steht: "Achtung Fluchtgefahr! Türe absperren!" Neuneinhalb Wochen verbrachte Sven dort. Gegen seinen Willen, sagt er heute. Und er glaubt, dass er jetzt einen Schulabschluss hätte, ein normales Leben, wenn das nicht passiert wäre.

Anstatt zu fragen, ob die bisherige Hilfe ungeeignet war, suchte das überforderte Jugendamt sein Heil in einer vorschnellen Abschiebung in eine Psychiatrie", bewertet Rechtsanwalt Johannes Hildebrandt den Fall seines Mandanten Sven. Das Mobbing in der Schule, aus seiner Sicht entscheidend, habe das Amt dagegen nicht angegangen und diesen Faktor auch dem Gericht verschwiegen.

Das Jugendamt sieht das alles anders, natürlich. In den Klageerwiderungen bestreitet das Amt "dass der Kläger den Hauptschulabschluss bestanden hätte", und es bestreitet auch, dass die Jugendhilfe bei Sven fehlerhaft gelaufen sei.

Das Mobbing habe sie damals "nicht so in den Vordergrund gestellt", sagt Jugendamtsmitarbeiterin Schmidt, als sie bei einem der Gerichtstermine als Zeugin geladen ist. Es habe auch noch viele andere Faktoren gegeben. Das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn etwa. Von "einer ganz engen Symbiose", spricht die junge Frau mit den blonden, kurzen Haaren. Andere, die mit den Schrems zu tun hatten, schreiben in Stellungnahmen von einer "overprotecting mother", von einer überbehütenden Mutter. So eng sei das gewesen, dass sich Sven nicht habe entfalten können, erinnert sich Schmidt. Die Vertreterin des Landratsamtes auf der Beklagtenbank hört angestrengt zu, die Ellbogen auf den Aktenordner gestützt, das Unterkiefer nach vorn geschoben.

Es geht um viel, um das Ansehen des Jugendamtes, aber auch um die Systemfrage, die Klägeranwalt Hildebrandt, der auch Diplom-Pädagoge ist, immer wieder aufwirft: Oft werden problematische Kinder aus Familien genommen - weil Jugendämter denken, ihrem Schutzauftrag gerecht werden wollen. "Aber es gibt auch viele Fehlentscheidungen", sagt Hildebrandt. Dann nämlich, wenn schlechte Jugendamtsberichte mit einer Fließbandjustiz zusammenkommen. So wie bei Sven, meint er, wo Jugendamtsmitarbeiter Fakten und Meinung vermischt hätten - ohne auch noch die notwendige Kompetenz zu haben. "Dann werden Fälle monströs, und man bekommt sie nicht mehr in den Griff."

Dass niemand Sven helfen konnte, trotz Abklärung, das ist offensichtlich. Auch ein Schulwechsel scheiterte schließlich. Im November 2007 - Ellen Schrem hatte das volle Sorgerecht kommentarlos wieder zugesprochen bekommen -, wechselte Sven in eine andere Schule. Doch nur kurze Zeit später schloss ihn die Lehrerkonferenz aus - weil er wieder zu selten im Unterricht war. Wieder beklagten sich Sven und seine Mutter über Mobbing und darüber, dass die Lehrerin nicht eingegriffen hätte. Der Kläger suche stets die "Schuld" bei anderen, lautet die Einschätzung des Jugendamtes dazu. Offensichtlich sei Sven nicht in der Lage, die Ursache für seine sozialen Probleme bei sich oder in der Beziehung zu seiner Mutter zu sehen.

Ich bin vielleicht ein wenig gluckenhaft, aber ich halte wenigstens zu ihm", sagt Ellen Schrem, eine freundliche, ein wenig füllige Frau. Man glaubt es, die Schrems leben in einer ordentlichen, aufgeräumten Wohnung. Am Küchenfenster steht hölzerner Adventsschmuck. Kater Dickie liegt faul auf Svens Bett. Aber ist das vielleicht alles zu viel des Guten?

In einem Bericht steht, dass die Mutter ihrem Sohn den Schulranzen an den Tisch brachte. "Ich habe ihn einmal in die Schule geprügelt, aber das würde ich nie wieder machen", sagt Ellen Schrem. Beim Jugendamt würde sie auch nie wieder Rat suchen: "Ich habe um Hilfe gebeten, weil die Schule versagte und dann passierte das alles." Und jetzt, wie soll das jetzt alles weitergehen? Weiterklagen wollen sie, falls es eine Niederlage gibt vor Gericht, und falls das mit der Rechtsschutzversicherung klappt. Und mit dem Leben, wie soll das weitergehen? Mhm. Sven schaut verlegen und zuckt mit den Schultern.

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  1. Die verlorene Kindheit des jungen Sven
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(SZ vom 01.12.2011/bica)