Wer sich von den Vorträgen klare Handlungsanweisungen erhofft hatte, wurde enttäuscht. Für Misshandlungen und Missbrauch gibt es keine eindeutigen Symptome und Diagnosen. Es gibt nur Anzeichen, die mit Vorsicht zu deuten sind. Ob eine Verbrühung, ein Bruch oder ein blauer Fleck bei einem Sturz oder durch Schläge entstanden sind, lässt sich nur mit aufwendigen Untersuchungen und Verhaltensbeobachtungen herausfinden; manchmal auch nie.

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Die meisten Kinder, die in den Notfallambulanzen behandelt werden, können zudem selbst noch nicht berichten, was ihnen widerfahren ist. Sie sind jünger als drei Jahre; mehr als die Hälfte sind sogar noch Säuglinge. Anders als es die Berichte über sexuellen Missbrauch in den Kirchen vermuten ließen, fänden 80 Prozent der körperlichen und seelischen Misshandlungen zu Hause statt, betonte Hermann Gloning, Vorsitzender des Arbeitskreises Frühe Hilfen des ÄKBV. Diesen Expertenrat hatte der Verband eingesetzt, um der gestiegenen Verantwortung gerecht zu werden, die Ärzten künftig bei der Missbrauchprävention zukommt.

Noch hilfloser als dem Verdacht der körperlichen Gewalt begegnen Mediziner dem sexuellen Missbrauch. Der Nachweis fällt hier weit schwerer. Wie schwer, berichteten Rechtsmedizinerin Elisabeth Mützel und Gynäkologe Nikolaus Weissenrieder.

Es bedürfe großer Erfahrung, um Erkrankungen des Genitalbereiches, Verletzungen, die etwa beim Spielen passieren können, sowie sichtbare Anzeichen sexuellen Missbrauchs voneinander zu unterscheiden. "Die meisten Kinder weisen nach sexuellem Missbrauch rein körperlich einen Normalbefund auf", sagte Mützel. Die Täter wüssten, wie weit sie gehen könnten, ohne eindeutige Spuren zu hinterlassen. Auch die psychischen Symptome bei den Kindern seien unspezifisch, sagt Weissenrieder.

Die Vertreterin des Sozialministeriums, Isabella Gold, zeigte Verständnis, dass Ärzte verunsichert seien, wann sie sich über den Willen der Eltern hinwegsetzen können, um womöglich ein Kind zu schützen. Ärzte sollten es aber wagen, einen begründeten Verdacht den Jugendämtern zu melden. "Das Elternrecht hört dort auf, wo das Kinderrecht gefährdet ist", sagte Gold.

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  2. Sie lesen jetzt Eindeutige Symptome und Diagnosen fehlen
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(SZ vom 26.04.2010/kfb)