Landtag:Verwandtenaffäre für Georg Schmid beendet

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Knapp drei Jahre nach der Verwandtenaffäre im bayerischen Landtag ist der Fall für den ehemaligen CSU-Fraktionschef Georg Schmid ausgestanden. Die Landtagsverwaltung erhebt nach der Verurteilung Schmids und der Rückzahlung einer fünfstelligen Summe keine weiteren Ansprüche mehr gegen den 62 Jahre alten Ex-Spitzenpolitiker aus dem nordschwäbischen Donauwörth.

"Das Landtagsamt hat sämtliche denkbaren Rückforderungsansprüche geprüft", teilte Landtagssprecher Zoran Gojic mit. Letztlich habe es einen Anspruch auf die Rückzahlung von Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) gegeben, die das Finanzamt zunächst an Schmid zurückerstattet habe. Den Betrag im niedrigen fünfstelligen Bereich habe Schmid bereits an das Maximilianeum in München weitergegeben. Von Schmids Verteidiger war zunächst keine Stellungnahme dazu zu erhalten.

Vertrauen missbraucht und das System leergeschaufelt

Schmid war im März 2015 in Augsburg zu einer 16-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht verhängte wegen Sozialbetrugs und Steuerhinterziehung auch eine Geldauflage in Höhe von 120 000 Euro. Der Richter nutzte die Urteilsverkündung damals zu einer überdeutlichen Standpauke. "Sie haben Ihre Stellung als Abgeordneter ausgenutzt und das Ihnen entgegengebrachte Vertrauen missbraucht", sagte er. "Sie haben sich entschlossen, das System der Aufwandserstattungsansprüche Jahr für Jahr bis zum letzten Tropfen leerzuschaufeln."

Schmid saß von 1990 bis 2013 im Landtag. Vor knapp drei Jahren trat er wegen der Verwandtenaffäre als Fraktionsvorsitzender zurück und kandidierte wenige Monate später auch nicht mehr bei den Landtagswahlen. Er hatte zuvor lange auf Steuerkosten seine Ehefrau als Mitarbeiterin im Abgeordnetenbüro beschäftigt. Dies machten zwar auch andere Parlamentarier, doch Schmids Ehefrau war als angebliche Unternehmerin tätig und kassierte monatlich bis zu 5500 Euro Steuergelder.

Dabei wurden viele Rechnungen schon vor dem Leistungszeitraum gestellt und mitunter bereits vor Rechnungstellung bezahlt. Dieses Vorgehen kritisierte der Amtsrichter im März als "abenteuerlich". Durch die Scheinselbständigkeit wurden die Sozialkassen um mehrere 100 000 Euro Beiträge geprellt. Schmid hatte vor dem Prozess einen großen Betrag Schadenersatz an die Kassen überwiesen.

© SZ vom 12.02.2016 / dpa, stma - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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