Karfreitagsurteil:Das Schweigen der Kirchen

Goppel kritisiert Verhalten nach dem Urteil zu Stillen Feiertagen

Der Gesprächskreis Christsoziale Katholiken (CSK) in der CSU hat die großen christlichen Kirchen wegen ihres Schweigens nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Stillen Feiertagen kritisiert. Der CSU-Landtagsabgeordnete und frühere bayerische Wissenschaftsminister Thomas Goppel erklärte am Mittwoch in seiner Funktion als CSK-Sprecher: "Wie es sich gehört, haben wir Laien in der Kirche seit dem Verfassungsgerichtsurteil vom November 2016 auf eine eigene Stellungnahme verzichtet, um der Amtskirche nicht vorzugreifen."

Goppel bezeichnete das tagelange Schweigen des Münchner Erzbischofs Kardinal Reinhard Marx in seiner Funktion als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz als befremdlich. "Hier soll sichtlich die Grundorientierung der Gesellschaftsordnung untergraben und schließlich eliminiert werden", sagte er. Die "evangelische Sprachlosigkeit" bezeichnete der CSK-Sprecher als "noch ungewöhnlicher". Dass der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, das Urteil zum höchsten evangelischen Feiertag mit Schweigen übergehe, lasse die Amtskirche im 500. Jahr der Reformation "als selbstzerstörerisch erscheinen". "Man stelle sich vor", führte Goppel aus, "der Islam erführe eine ähnliche Einschränkung seiner Existenzberechtigung, was dann die protestantische Seite unserer christlichen Religionsgemeinschaft zur Ehrenrettung der ,Brüder in Allah' unternähme."

Das Bundesverfassungsgericht hatte den in Bayern besonders strikten Feiertagsschutz des Karfreitags gekippt. Die "Befreiungsfestigkeit" des Tages sei unverhältnismäßig, urteilte der Erste Senat in einem am 30. November veröffentlichten Beschluss. Das bedeutet, dass die bayerische Regelung, wonach eine Befreiung von den für "stille Tage" verfügten Handlungsverboten am Karfreitag grundsätzlich ausgeschlossen ist, gegen das Grundgesetz verstößt.

© SZ vom 08.12.2016 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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