Kampfansage an SPD:Aigner will kleine Betriebe schonen

Die Ministerin fordert grundlegende Korrektur bei der Erbschaftssteuer

Die CSU fordert auch nach dem Beschluss des Bundeskabinetts weiterhin grundlegende Änderungen bei der Erbschaftssteuer. Auch bei dem nun vorliegenden Gesetzentwurf gebe es nach wie vor Korrekturbedarf. Und den werde die CSU im parlamentarischen Verfahren einbringen, kündigte Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner an. Dabei stünden für die CSU vier wesentliche Punkte im Vordergrund: "Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass es zu keiner Mehrbelastung kommen darf", sagte Aigner. "Zweitens kommt es nicht infrage, dass wir auf dem Umweg über die Erbschaftssteuer eine Vermögenssteuer einführen." Das nämlich gehe zulasten der Familienbetriebe. "Deswegen ist das Optionsmodell notwendig, das die SPD jetzt schon wieder infragestellt", sagte sie.

Optionsmodell bedeutet in diesem Fall laut Aigner, dass die Erbschaftssteuer kräftig reduziert wird oder sogar ganz wegfallen kann, wenn sich ein Firmenerbe zur Fortführung der Firma und zum Erhalt der Arbeitsplätze für mehrere Jahre verpflichtet. "Drittens", so kritisierte die Wirtschaftsministerin, "enthält der Entwurf einzelne Punkte, die absolut unpraktikabel sind." Dazu gehöre auch das Verbot einer Veränderung der Gesellschaftsform 30 Jahre in die Zukunft und zehn Jahre rückwirkend. "Wenn man die Geschwindigkeit der Veränderung im heutigen Leben in Betracht zieht, dann ist das nicht darstellbar", sagte Aigner.

Viertens geht es der CSU um die kleinen Betriebe: Die CSU-Politikerin will Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern vor dem komplizierten Verfahren der Lohnsummenprüfung bewahren. Lohnsummenprüfung heißt, dass Firmenerben dann von der Steuer verschont bleiben, wenn die Gesamtsumme der in einem Betrieb gezahlten Löhne auch fünf Jahre nach der Vererbung einen bestimmten Schwellenwert nicht unterschreitet. Passiert das doch, müssen Firmenerben nachträglich Erbschaftsteuer berappen. "Künftig soll die Lohnsummenprüfung nur noch bis zu einer Schwelle von drei Mitarbeitern entfallen", kritisierte Aigner. Die Durchschnittsgröße von Handwerksbetrieben liege aber bei fünf Mitarbeitern. Aus Sicht der CSU erscheint es daher verfassungsrechtlich durchaus möglich, die kleinen Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern von der Erbschaftsteuer freizustellen. "Die kleinen mittelständischen Unternehmen sind unsere breite Basis, die wir nicht zusätzlich belasten sollten", sagte die Wirtschaftsministerin.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: