Kabinettsbeschluss:Freistaat hilft den Sehbehinderten

Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung werden von 2018 an von der Staatsregierung mit einem Teilblindengeld unterstützt. Dafür werden jährlich zwölf Millionen Euro im Sozialhaushalt bereitgestellt. Das ist bei der Kabinettsklausur in St. Quirin am Tegernsee beschlossen worden. Blinde und taubblinde Menschen bekommen ein Blindengeld von knapp 630 Euro. Der CSU-Fraktionsvorsitzende Thomas Kreuzer lobt den Beschluss, der auf die Initiative der CSU-Landtagsfraktion zurückgehe. Auch die SPD ist davon angetan, führt die Entwicklung aber auf ihr Bemühen zurück. "Hochgradig sehbehinderte Menschen sind in ihrem Alltag oft ebenso stark eingeschränkt wie Blinde, haben aber bisher keinen Ausgleich erhalten", sagt Ruth Waldmann von der SPD. Allerdings dürfe eine weitere Personengruppe nicht vergessen werden. Menschen, die hochgradig sehbehindert und taub seien, müssten einen höheren Satz bekommen, nämlich 60 Prozent des Blindengeldes. Sie habe schon 2014 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht.

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