Kabinett:Zwei Juristen erstellen Gutachten zu Ehe für alle

Die Staatsregierung hat ein juristisches Gutachten bezüglich des Gesetzes zur "Ehe für alle" in Auftrag gegeben. Wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte, wurden damit die Juristen Ferdinand Wollenschläger von der Uni Augsburg und Dagmar Coester-Waltjen von der Uni Göttingen beauftragt. Wollenschläger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, berät als Sachverständiger zahlreiche Landesparlamente, Bundestag und Bundesrat sowie das Europäische Parlament und die Europäische Kommission. Er soll sich der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes annehmen. Coester-Waltjen, ausgewiesene Expertin im Internationalen Familienrecht, wurde mit der vergleichenden Prüfung der internationalen Rechtslage beauftragt. Darüber informierten Staatskanzleichef Marcel Huber und Justizminister Winfried Bausback das Kabinett. Huber sagte, der Bundestag habe das Gesetz zur "Ehe für alle" in einer Art "Hauruck-Aktion" beschlossen, obwohl es im Hinblick auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie verfassungsrechtlich umstritten sei. Dies habe zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit in der Bevölkerung geführt. Die beiden Juristen sollen nun Klarheit zur "Ehe für alle" schaffen.

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