Kabinett:Verfassungsschutz soll neue Richter durchleuchten

Kabinett: Unabhängige Richter spielen in einer Demokratie eine wichtige Rolle. Deshalb sollen sie in Bayern künftig vor der Einstellung vom Verfassungsschutz durchleuchtet werden.

Unabhängige Richter spielen in einer Demokratie eine wichtige Rolle. Deshalb sollen sie in Bayern künftig vor der Einstellung vom Verfassungsschutz durchleuchtet werden.

(Foto: Claus Schunk)
  • Der Verfassungsschutz soll künftig neue Richter vor ihrer Aufnahme in den bayerischen Staatsdienst überprüfen.
  • Hintergrund dieses nun gefassten Beschlusses ist ein peinlicher Vorfall vor zwei Jahren in Oberfranken: Damals war die rechtsradikale Gesinnung eines Zivilrichters erst durch Zufall aufgefallen.

Der Freistaat will künftig alle neuen Richter vor ihrer Aufnahme in den Staatsdienst vom Verfassungsschutz durchleuchten lassen. "Das Richteramt ist ein besonders herausgehobenes und äußerst verantwortungsvolles Amt", sagte Justizminister Winfried Bausback (CSU) am Dienstag nach dem entsprechenden Beschluss des bayerischen Kabinetts. Der Staat müsse schon vor der Einstellung sicherstellen, "dass unsere künftigen Richterinnen und Richter mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen".

Die Staatsregierung reagiert damit auf einen peinlichen Vorfall vor zwei Jahren, als ein Jurist aus Brandenburg im oberfränkischen Lichtenfels als Zivilrichter eingestellt worden war, obwohl der brandenburgische Verfassungsschutz ihn als Frontmann einer Neonazi-Band identifiziert hatte. Die rechtsradikale Gesinnung des Mannes war vorab sogar an die bayerischen Behörden übermittelt worden. Dennoch fiel die Vergangenheit des Richters erst nach monatelanger Verspätung und nur durch Zufall auf. Der Mann wurde sofort aus dem Staatsdienst entfernt.

Eine verfassungsrechtliche Überprüfung aller angehenden Beamten, wie zunächst diskutiert, wird es nun nicht geben. Stattdessen soll die sogenannte Regelanfrage nur bei künftigen Richtern greifen - jedoch erst nach einem positiven Vorstellungsgespräch und nur mit Einwilligung des Betroffenen. Wer seine Zustimmung verweigert, wird allerdings auch nicht eingestellt.

Für die Freien Wähler im Landtag eine richtige Entscheidung, wie Florian Streibl findet: Die unabhängige Richterschaft spiele in Staat und Gesellschaft eine ganz besondere Rolle. Daher sei der Beschluss "richtig und legitim". Von einem "überzogenen Grundrechtseingriff" hingegen spricht Ulrike Gote von den Grünen.

Zustimmung kommt von den Verbänden: "Wir unterstützen alle Maßnahmen, die die Verfassungstreue im öffentlichen Dienst sicherstellen", sagt Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes. Die Beschäftigten dürften aber nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Für den bayerischen Richterverein ist es wichtig, dass die Bewerber bei Zweifeln an ihrer Verfassungstreue gehört werden, wie der Vorsitzende Walter Groß sagt: "Wir sind überzeugt, dass die Verfassungstreue von Richtern und Staatsanwälten gewährleistet sein muss."

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