34 Jahre nach Tod des entführten Mädchens:Bruder von Ursula Herrmann klagt auf Schmerzensgeld

Mordfall Ursula Herrmann

Starb nach ihrer Entführung qualvoll in einer Holzkiste: Ursula Herrmann auf einem Foto aus dem Jahr 1981.

(Foto: dpa)
  • Vor 34 Jahren wurde die zehnjährige Ursula Herrmann entführt und starb qualvoll in einer Holzkiste. Nun könnte es erneut einen Gerichtsprozess zu dem Fall geben.
  • Ursulas Bruder hat eine Schmerzensgeldklage gegen den verurteilten Täter eingereicht.
  • Es ist noch offen, ob es dem Kläger damit tatsächlich um die Geldsumme geht oder ob er über den Umweg eines Zivilverfahrens eine neue strafrechtliche Bewertung anstrebt - etwa weil er an der Täterschaft des Verurteilten zweifelt.

Was bisher über die Schmerzensgeldklage bekannt ist

Einer der spektakulärsten Kriminalfälle in der Geschichte der Bundesrepublik, die Entführung der kleinen Ursula Herrmann vor 34 Jahren, könnte in einem Prozess neu aufgerollt werden.

Die Zehnjährige war 1981 am Ammersee verschleppt und in einer Holzkiste vergraben worden, das Mädchen erstickte darin qualvoll.

Gegen den in Augsburg zu lebenslanger Haft verurteilten 64 Jahre alten Täter sei nun eine Schmerzensgeldklage aus Herrmanns Familie eingereicht worden, berichtet die Augsburger Allgemeine. Walter Rubach, der Verteidiger des 64-Jährigen, sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass Ursulas Bruder 20 000 Euro verlange. Der Bruder war bisher nicht zu erreichen.

Das Augsburger Landgericht bestätigte der Zeitung den Eingang der Zivilklage, einen Verhandlungstermin in dem Verfahren gebe es aber noch nicht.

Ebenfalls ist noch offen, ob es Ursulas Bruder tatsächlich um das Schmerzensgeld geht oder ob er mit der juristischen Aufarbeitung bisher nicht zufrieden ist und hofft, über den Umweg einer Zivilklage eine neue strafrechtliche Bewertung zu erreichen - etwa weil er an der Täterschaft des Verurteilten zweifelt.

Wie es zu der Verurteilung kam

Der Entführer des kleinen Mädchens war fast drei Jahrzehnte nach der Tat überführt und vom Landgericht in Augsburg nach einem mehr als einjährigen Prozess wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge verurteilt worden.

Erst nach so langer Zeit konnten Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamtes an einem Tonbandgerät eine Spur sichern, die zu den alten Erpresseranrufen passte. Im Jahr 2011 bestätigte der Bundesgerichtshof die lebenslange Haft.

Wie Ursula Herrmann entführt wurde und dann qualvoll starb

Am 15. September 1981 hatte der Mann demnach bei Eching am Ammersee das Mädchen vom Kinderfahrrad gerissen, in der Kiste vergraben und von der Familie zwei Millionen Mark gefordert. Als der Täter feststellte, dass Ursula erstickt war, brach er den Kontakt zur Familie ab.

Das Kind war bereits nach kurzer Zeit umgekommen, weil Laub das primitive Belüftungssystem der Kiste verstopft hatte. 19 Tage später entdeckten die Fahnder die Leiche. Obwohl 15 000 Spuren nach der Entführung ausgewertet wurden und der später verurteilte Radio- und Fernsehtechniker auch damals schon im Blick der Ermittler war, konnte der Kriminalfall in den 80ern nicht gelöst werden.

Der heute 64-Jährige beteuerte stets, mit dem Verbrechen nichts zu tun zu haben. "Ich bin mir sicher, dass ich am Ende frei gesprochen werde", sagte er im Prozess.

Das Zivilverfahren sei nun "eine Möglichkeit, eine Beweisaufnahme nochmals zu versuchen", sagte Anwalt Rubach. Dadurch gebe es die Chance, dass auch der Strafprozess in einem Wiederaufnahmeverfahren neu aufgerollt werde.

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