Bei der Jagd nach Verdächtigen dürfen auch die Fotos verwendet werden, die von rechtsextremen Internetseiten stammen. So sieht es das Ministerium und stößt damit auf heftigen Widerstand.
Die bayerische Polizei darf bei der Jagd nach Verdächtigen auch Fotos nutzen, die von Rechtsextremen veröffentlicht worden sind. Fotos seien ein "bewährtes und allgemein anerkanntes Mittel der Strafverfolgung", sagte ein Vertreter des Innenministeriums im Landtag. Welche Beweismittel anerkannt würden oder nicht, sei "grundsätzlich Sache der Strafgerichte".
Egal ob Fotos von Verdächtigen auf den Internetseiten von Neonazis stehen - die Polizei darf mit diesen Bildern ermitteln. (© Foto: dpa)
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Anlass war ein Fall in Nürnberg im April 2007. Dabei hatte die Polizei eine linke Demonstrantin mit Hilfe eines Fotos identifiziert, das Neonazis im Internet veröffentlicht hatten. Laut Innenministerium handelte es sich um einen Einzelfall.
Die SPD sprach sich gegen die Verwendung von Fotos und Daten durch die Polizei aus, die rechtsextreme Organisationen zur Verfügung stellen. "Juristisch ist das vielleicht vertretbar, moralisch nicht", sagte der SPD-Innenexperte Stefan Schuster.
Veröffentlicht worden seien die Bilder auf den sogenannten Anti-Antifa-Seiten. "Das ist der militärische Arm der NPD", sagte Schuster. Die NPD nutze dies, um ihr Ansehen aufzuwerten. "Die werden sagen, wir arbeiten mit der Polizei zusammen."
Der Ministerialbeamte Hubertus Andrä sagte, die Verwendung der Bilder habe nichts mit politischen Sympathien zu tun. "Wir haben überhaupt keine Erkenntnisse, dass Beamte die genannten Internet-Seiten unterstützen."
Die CSU stellte sich hinter die Linie des Ministeriums: "Die Polizei muss alle öffentlich zugänglichen Quellen nutzen", sagte der Eichstätter Abgeordnete Thomas Obermeier.
(dpa/bica)
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