Ingolstadt:Schadenersatz für Mops Ronja

Für seinen todkranken Mops Ronja hat ein Ehepaar Schadenersatz von der Züchterin erstritten. Die Hundebesitzer bekommen 700 Euro - die Hälfte des Kaufpreises - erstattet. Wegen eines Gendefektes sei die nun fünfjährige Hündin "tatsächlich mangelhaft" und deswegen ein Kaufpreisabschlag gerechtfertigt, begründete das Landgericht Ingolstadt sein am Mittwoch verkündetes Urteil. Auf den mehrere Tausend Euro Behandlungskosten für den an Gehirnentzündung erkrankten Mops bleiben die Besitzer sitzen. Diesen Teil der Klage wies das Gericht ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ronja bekommt epileptische Anfälle, ist auf einem Auge blind und läuft schlecht. Die Besitzer sind überzeugt davon, dass die Erkrankung auf züchterisches Fehlverhalten zurückgeht.

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