Ingolstadt:Wie bissig ist Kater Ludwig?

  • Zwischen September 2015 und Februar dieses Jahres soll Kater Ludwig viermal Kinder gebissen haben.
  • Die Stadt Ingolstadt hatte dem Eigentümer mitgeteilt, dass er das Tier künftig nur noch auf seinem Wohngrundstück halten dürfe.
  • Gegen diesen Bescheid wehrte sich der Halter und der Prozess endete mit einem Vergleich.

Von Andreas Salch

Ludwig ist gutmütig, behäbig, zurückhaltend und verschläft den lieben langen Tag. Das zumindest sagt der Eigentümer des vier Jahre alten Katers, ein Bankbetriebswirt aus Ingolstadt. Doch es gibt Menschen in seiner Nachbarschaft, die nicht so recht glauben wollen, dass es sich bei Ludwig um eine Schmusekatze handelt. Denn zwischen September 2015 und Februar dieses Jahres soll Ludwig viermal Kinder gebissen haben. Ein acht Jahre alter Bub, dem er angeblich in den Unterarm biss, musste sogar mehrere Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Am Donnerstag befasste sich das Verwaltungsgericht München mit der ganz und gar nicht alltäglichen Causa. So etwas passiere alle 50 Jahre einmal, meinte der Vorsitzende der 22. Kammer, Richter Hans Haider. Die Stadt Ingolstadt hatte aufgrund der Bissattacken Ludwigs seinem Eigentümer mitgeteilt, dass er das Tier künftig nur noch auf seinem Wohngrundstück halten dürfe. Andernfalls drohe ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro.

Gegen diesen Bescheid wehrte sich der Bankbetriebswirt nun vor dem Verwaltungsgericht. Es sei nicht erwiesen, dass es seine Katze gewesen sei, sagte der 41-Jährige. Komisch sei auch, dass zwei der Bissattacken auf ein und dem selben Grundstück geschehen seien sollen. Vielleicht hätten die Kinder dort das Tier ja gequält, argwöhnte der Kläger.

Was also tun? Anleinen? "So etwas gibt es tatsächlich", sagte Richter Haider. Seine Berichterstatterin sagte hierauf, ein Kollege von ihr habe sogar schon gesehen, wie jemand einen Schwan an einer Leine ausgeführt habe. "War das der Lohengrin", fragte der Vorsitzende. Gelächter im Saal. Aber damit war der Fall noch nicht vom Tisch. Der Bescheid der Stadt Ingolstadt sei im Grunde in Ordnung, sagte Richter Haider. Es gehe immerhin um Körperverletzung und die Gesundheit von Menschen, sagte der Vertreter der Stadt.

Da Ludwig seine Gewohnheiten geändert habe und nur noch nachts unterwegs sei, kam es zu einem Vergleich. Sein Eigentümer sicherte zu, den Kater künftig erst von 21 Uhr an aus dem Haus zu lassen und dafür zu sorgen, dass er morgens um 7 Uhr wieder im Haus ist. Der Vertreter der Stadt Ingolstadt stimmte dem Vergleich zu.

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