Ingolstadt:Frau trotz Suizidgefahr nach Kosovo abgeschoben

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  • Ende Juli wurde eine Familie nach Pristina abgeschoben, obwohl die Mutter suizidgefährdet war.
  • Ein ärztliches Gutachten lag vor. Der Anwalt der Familie will sie nun zurückholen.
  • Die Regierung lehnt dies ab und begründet es damit, dass die Frau schon in ihrer Heimat depressiv gewesen sei.

Von Matthias Köpf, Ingolstadt

Für die Sammelabschiebungen in die Balkanländer gibt es keinen fixen Flugplan, aber im Schnitt hebt am Münchner Flughafen laut der dortigen Bundespolizei ungefähr ein Charterflieger pro Woche mit abgelehnten Asylbewerbern Richtung Tirana, Skopje oder Pristina ab.

Die Stimmung an Bord sei meist friedlich und eher resignativ, heißt es von der Bundespolizei. Doch manchmal sind Menschen an Bord, die auch deutschen Behörden im Fall einer Abschiebung als suizidgefährdet gelten. Dass andere Behörden deswegen auf ihre Abschiebung verzichten, heißt das allerdings noch nicht.

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So wurde Ende Juli eine fünfköpfige Familie zwangsweise nach Pristina geflogen, obwohl eine Ingolstädter Amtsärztin der 32-jährigen Mutter eine "schwere depressive Verstimmung mit suizidalen Gedanken" attestiert hatte. Eine Suizidreaktion bei einer Abschiebung sei nicht auszuschließen, eine Rückführung daher "aus amtsärztlicher Sicht nicht verantwortbar", heißt es im Gutachten der Psychiaterin aus dem Gesundheitsamt.

Es ist zwei Wochen vor der Abschiebung verfasst worden, nachdem im Juni schon ein anderer Arzt zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen war. Aufgrund des Gutachten hat das Ingolstädter Sozialamt der Frau eine psychotherapeutische Behandlung im Umfang von zunächst 25 Stunden genehmigt.

Doch die Frau durfte die Therapie nicht antreten, denn die Regierung von Oberbayern ließ sich von dem amtlichen Gutachten nicht beeindrucken. Ihre Zentrale Ausländerbehörde in Ingolstadt, die für das Balkanzentrum in Manching und seine Zweigstellen zuständig ist, musste die Abschiebung durchsetzen, obwohl auch die jüngste Tochter der Familie wegen einer chronischen Krankheit auf wiederkehrende stationäre Krankenhausaufenthalte angewiesen war.

Der Anwalt will die Behörden zwingen, die Familie zurückzuholen

Einen Tag nach dem fünften Geburtstag des Mädchens musste die Familie, die 2015 ins Land gekommen war, einen Asylantrag gestellt hatte und dann ein Jahr auf den Bescheid des Bundesamts gewartet hatte, wieder ausreisen.

Daran konnte auch ihr Anwalt Franz Bethäuser nichts mehr ändern, der erst am Tag der Abschiebung von dem Gutachten erfahren hatte, vergeblich einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt hatte und die Behörden nun zwingen will, die Familie wieder nach Deutschland zurückzuholen. Bethäuser war zuvor schon mit einer Verwaltungsklage gegen den Abschiebungsbescheid gescheitert, bei der das Gutachten aber noch nicht vorlag.

Die Regierung lehnt es ab, die Familie zurückzuholen. Nach ihrer Auskunft wusste die Ausländerbehörde von dem Gutachten. Die Frau sei aber direkt vor der Abschiebung auf ihre Reisefähigkeit hin untersucht worden.

Am Flughafen und im Flugzeug seien Ärzte zur Verfügung gestanden, ebenso dann auch in Pristina, "um die Anschlussbehandlung im Kosovo sicherzustellen". Die Frau sei schon in ihrer Heimat depressiv gewesen, heißt es von der Ausländerbehörde. Ein Abschiebungshindernis gebe es daher nicht.

© SZ vom 09.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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