Parteifreunde, Kommentatoren und andere selbst ernannte Moralapostel tun sich derzeit leicht, Horst Seehofers Liebesleben zu verurteilen. Zu leicht, meint Ethik-Experte Rainer Erlinger imSZ-Magazin.
Ein Minister, zwei Frauen, vier Kinder. Die deutsche Politik ist um eine Affäre reicher; die großbuchstabigen Medien um Coverstorys, Schlagzeilen und Fotostrecken der Beteiligten, die seriöseren Blätter um Analysen und Kommentare. Horst Seehofers Privatleben ist inzwischen alles mögliche, nur allerspätestens seit letzter Woche eines sicher nicht mehr: privat.
Von Anfang an in einer aussichtslosen Lage: Horst Seehofer. (© Foto: dpa)
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Neben denen, die es betrifft, verfolgt auch die Öffentlichkeit interessiert den Lauf der Dinge, so wie sie monatelang mehr oder weniger geduldig auf des Ministers Entscheidung gewartet hatte: Ehefrau oder Geliebte?
Seehofer hatte sich Zeit erbeten, es sich, wie es scheint, nicht leicht gemacht. Kein Wunder, schließlich ging es nicht nur um zwei Frauen und um Liebe, es ging auch um Familie und, ja, neue Familie. Und ein wenig wohl auch um Politik und Karriere. Seehofer befand sich von Anfang an in einer aussichtlosen Lage, schrieb ein Kommentator, gleich, wie er sich verhielte, man könne und würde ihm seine Entscheidung übelnehmen.
Steht er zu seinem neuen Kind, kann man sagen, er verlässt Frau und Familie für eine Jüngere, tut er das nicht, lässt er die Geliebte mit dem gemeinsamen Baby sitzen. Das klingt nach einer neuen, neuzeitlichen Variante eines altbekannten Genres: der klassischen Tragödie. Auch dort kann sich der Held durch jedes Handeln nur schuldig machen; am Ende zerbricht er in der Regel an diesem Konflikt.
In der Moralphilosophie kennt man derartige Situationen als Dilemmata. Der US-amerikanische Philosoph Christopher W. Gowans definiert sie in seinem Buch Moral Dilemmas als Situationen, in denen ein Handelnder moralisch verpflichtet ist, A zu tun und B zu tun, aber nicht beides tun kann, weil A und B sich gegenseitig ausschließen.
So scheint es auch bei Horst Seehofer: Er konnte nur der Pflicht gegenüber seiner bisherigen Familie folgen oder sich der neuen Frau und dem neuen Kind zuwenden. Beides zusammen lässt sich in unserem der Polygamie abgeneigten Kulturkreis nicht verwirklichen.
Doch ist das wirklich so? Kennen wir tatsächlich eine Pflicht, unter allen Umständen bei der ersten Familie zu bleiben? Religiös oder konservativ betrachtet mag man es bejahen, gesamtgesellschaftlich jedoch kaum mehr.
"Wo die Liebe hinfällt" ginge als Motto sicherlich zu weit, aber einen Ehepartner, der eine neue Liebe gefunden hat, gegen seine Gefühle und seinen Willen lebenslang an Tisch - und Bett? - zu binden, ließe sich auch mit unserer Vorstellung von Individualität und Freiheit des Einzelnen moralisch kaum mehr begründen.
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Rekord in Deutschland
Die neueste Antwort
nicht unter Strafe? Dann soll er doch die Gerichte bemühen.
Ich sehe schon die Antwort kommen. Ja, Tobiz hat sich gerade in der Betreffzeile vertippt.
Tut Tobiz leid. Posting war zu schnell weg.
Stoiber für das Amt des Bundespräsidenten vorgeschlagen...Hilfe - was für eine Idee.
Ich bin sehr dafür, dass Herr Stoiber weiterhin der Vorsitzende der CSU bleibt. Schlage Herrn Seehofer für das höchste Amt vor.
Damit erwartet man von ihm vorbildliches handeln. Genau das kann er nun mal nicht, also ist er somit ungeeignet und am falschen Platze. Wenn Promiskuität für Seehofer und Pauli das Normalste von der Welt sind, mag das akzeptabel sein. Nur für einen Minister und Möchtegernparteivorsitzenden ist solches Verhalten untragbar. Es wird immer gepredigt, dass man ihn in Ruhe lassen soll. Das tut man ja auch. Nur er selber gibt keine Ruhe, indem er immer höhere Posten anstrebt. Anstatt sich ins stille Kämmerlein zu verziehen und alles so zu belassen, wie es ist, drängt er sich in den Mittelpunkt. Genau das wird derzeit gewürdigt. Seehofer hat sein Grab selber geschaufelt und kein anderer.
H. Seehofer hat sich für seine Frau entschieden. Er will sich auch um seine nichteheliche Tochter kümmern. Das sind klare Aussagen. Er und seine Ex-Geliebte stehen nicht alleine da. Insgesamt hat sich die Zahl der nichtehelich geborenen Kinder deutlich nach oben entwickelt: Betrug sie im Jahre 1998 noch mehr als 157.000, so waren es, laut Bundesregierung, 2006 schon 202.000 Kinder. Ihr ist nach eigenen Angaben nicht bekannt, wie viele von diesen Eltern nach der Geburt des ersten gemeinsamen Kindes geheiratet haben. Das Statistische Bundesamt erfasse nur Eheschließungen von Eltern mit gemeinsamen, vor der Ehe geborenen Kindern insgesamt. Betrug danach die Zahl der Ehen mit gemeinsamen vorehelichen Kindern 1998 fast 50.000 (und fast 60.000 gemeinsame Kinder), so war sie im Jahr 2005 auf mehr als 74.000 angestiegen (mit über 90.000 gemeinsamen Kindern). Die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern hätte sich auch nach oben entwickelt. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes hätte 1998 deren Zahl 553.000 betragen; im Jahr 2005 seien es schon 770.000 gewesen.
Juristisch gesehen, haben nicht verheiratete Paare hierzulande nicht automatisch die gemeinsame Sorge für ihre Kinder. Bisher diskutiert das Thema Gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern aber nur die Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Unter der Bundestagsdrucksache 16/5852 (http://dip.bundestag.de/btd/16/058/1605852.pdf) hat sie zum Thema eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Unter der Bundestagsdrucksache 16/6078 (http://dip.bundestag.de/btd/16/060/1606078.pdf) hat die Bundesregierung schon geantwortet. Danach prüft auch das Bundesjustizministerium (BMJ) derzeit, ob und gegebenenfalls wie die mit der Mutter nicht verheirateten Väter stärker an der elterlichen Sorge beteiligt werden können und die Gründe, warum nicht miteinander verheiratete Eltern die gemeinsame Sorge ablehnen. Erste Ergebnisse zeigen ein sehr unterschiedliches Spektrum der Motive für die Ablehnung einer Sorgeerklärung. U. a gibt es wohl folgende Beweggründe: eine Beziehung der Eltern hat nie bestanden, eine friedlichen Verständigung der Eltern ist nicht möglich, die Mutter will praktische Schwierigkeiten vermeiden oder hat Angst, im Falle der Trennung von Kindesvater selbst das Sorgerecht zu verlieren.
Ich bin gespannt, ob sich nun auch die Regierungsparteien und die Bundeskanzle
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