Holocaust geleugnet:Gericht erlässt Strafbefehl gegen Bischof Williamson

"Ich glaube, es gab keine Gaskammern": So ließ sich Traditionalisten-Bischof Williamson in einem Interview zitieren. Dafür droht ihm jetzt ein Prozess wegen Volksverhetzung. Das Amtsgericht Regensburg hat Strafbefehl gestellt.

Erneut Strafbefehl gegen Williamson

Erneut Strafbefehl gegen Richard Williamson. 

(Foto: dpa)

Das Amtsgericht Regensburg hat erneut einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung gegen den Holocaust-Leugner und erzkonservativen Bischof Richard Williamson erlassen. Der Bischof der ebenfalls ultrakonservativen Piusbruderschaft habe den Mord an Juden während der Nazi-Diktatur verharmlost, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Der Anwalt von Williamson kündigte einen erneuten Einspruch gegen den Strafbefehl an. Damit dürfte der Fall abermals den Weg durch mehrere Gerichtsinstanzen nehmen und könnte am Ende möglicherweise sogar vor dem Bundesverfassungsgericht landen.

Der heute 72-jährige Williamson hatte 2008 im Interview mit einem schwedischen Fernsehsender im Priesterseminar der Bruderschaft in Zaitzkofen bei Regensburg den Mord an sechs Millionen Juden durch die Nazis und die Existenz von Gaskammern bestritten. Wörtlich sagte er damals aus dem Englischen übersetzt: "Ich glaube, dass die historischen Beweise gewaltig dagegen sprechen, dass sechs Millionen Juden vorsätzlich in Gaskammern vergast wurden als vorsätzliche Strategie Adolf Hitlers. (...) Ich glaube, es gab keine Gaskammern."

Der sich mittlerweile vier Jahre hinziehende Fall stürzte die katholische Kirche in eine schwere Krise. Exakt zu der Zeit, als das Interview veröffentlicht wurde, gab der Vatikan die Aufhebung der Exkommunikation von Williamson und dreier weiterer Bischöfe der Piusbruderschaft bekannt. Papst Benedikt XVI. soll jedoch von den Interviewäußerungen nichts gewusst haben.

Der Fall belastet noch heute die Verhandlungen des Vatikans mit den Piusbrüdern über die Rückkehr in die katholische Amtskirche. Zur Höhe des Geldbetrages im neuen Strafbefehl wollte sich Gerichtssprecher Thomas Rauscher nicht äußern. Jedoch könne es maximal der Betrag von 6500 Euro (100 Tagessätze zu je 65 Euro) sein, den das Regensburger Landgericht im Juli 2011 in der Berufungsverhandlung gegen den ersten Strafbefehl festgesetzt hatte.

Gegen den ersten Strafbefehl des Amtsgerichts Regensburg hatte Williamson ebenfalls Einspruch eingelegt. Es kam 2010 zur mündlichen Verhandlung am Amtsgericht und im Juli 2011 zum Berufungsprozess vor dem Regensburger Landgericht. Nicht dabei war Williamson selbst, der nicht persönlich erscheinen musste.

In diesem Februar kassierte das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg als Revisionsinstanz das Urteil wegen Verfahrensmängeln. Den Richtern fehlte die zeitliche Darstellung der Interviewäußerungen in den deutschen Medien. Die Staatsanwaltschaft ergänzte daraufhin ihren neuen Antrag auf einen Strafbefehl in diesem Juli um diese Angaben.

Am Dienstag erließ nun das Amtsgericht den neuen Strafbefehl. Williamsons Anwalt Edgar Weiler teilte am Donnerstag mit, es habe in der Sache keinerlei neue Ermittlungsergebnisse gegeben, "so dass die Verteidigung von einem Freispruch ausgeht". Die Interviewäußerungen vor einem schwedischen Kamerateam seien "aus einer ganzen Reihe von Rechtsgründen" in Deutschland nicht strafbar. Schon vor einem Jahr hatte Weiler erklärt, notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu ziehen.

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