Höhere Einkommensgrenze:Mehr Berechtigte für Erziehungsgeld

Bayern hebt zum 1. Januar 2017 die Einkommensgrenzen für das Landeserziehungsgeld an. Damit könnten noch mehr Mütter und Väter von diesen Zuwendungen profitieren, erklärte Familienministerin Emilia Müller (CSU) am Dienstag in München. Zuletzt waren 2008 die Einkommensgrenzen angehoben worden. Nun liegen diese bei 25 000 Euro für Ehepaare, Eltern in eheähnlicher Gemeinschaft und Lebenspartner, deren Kinder vor dem 1. Januar 2017 geboren sind sowie für Alleinerziehende bei 22 000 Euro. Für jedes weitere Kind erhöhe sich die Grenze um 3140 Euro. Für Geburten ab dem 1. Januar 2017 erhöhen sich die Einkommensgrenzen der Mitteilung zufolge auf 34 000 Euro für Paare, für Alleinerziehende auf 31 000 Euro. Für jedes weitere Kind steige die Einkommensgrenze um 4440 Euro. Das Landeserziehungsgeld wird im Anschluss an das Bundeselterngeld gezahlt. Es betrage für das erste Kind monatlich 150 Euro, für das zweite 200 Euro und für jedes weitere Kind 300 Euro, teilte die Ministerin mit Es werde für das erste Kind für sechs Monate, für jedes weitere Kind für zwölf Monate gewährt.

© SZ vom 28.12.2016 / KNA - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: