Höchstadt:Bürgerbegehren scheitert im Kreistag

Ein Bürgerbegehren gegen die Fusion der Kreissparkasse Höchstadt und der Sparkasse Erlangen ist unzulässig. Das entschied der Kreistag des Landkreises Erlangen-Höchstadt. Laut Bayerischem Rundfunk gab es für die Entscheidung zwei Gründe: Erstens wurde das erforderliche Quorum nicht erreicht, die Befürworter des Begehrens konnten nur 2733 statt der nötigen 5400 Stimmen sammeln. Zweitens stufte der Kreistag das Bürgerbegehren als "immateriell unzulässig" ein, weil die Beschlüsse zur Fusion nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten. Die Fusion der Kreissparkasse Höchstadt mit der deutlich größeren Sparkasse Erlangen wird seit Längerem angestrebt. Der Zusammenschluss soll das Filialnetz erhalten und die Banken wieder wettbewerbsfähiger machen. Kritiker bezweifeln, dass eine Fusion die beste Lösung dafür ist. Viele Geldhäuser stehen derzeit wegen steigender Kosten bei anhaltenden Niedrigzinsen unter Druck.

© SZ vom 29.04.2017 / maxi - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: