Himmelkron:Prozess nach Tod im Freibad

Knapp drei Jahre nach dem Tod eines achtjährigen Mädchens in einem Freibad im oberfränkischen Himmelkron (Landkreis Kulmbach) kommt es wahrscheinlich doch zum Prozess. Die Staatsanwaltschaft habe den Vorschlag des Amtsgerichts Kulmbach abgelehnt, das Verfahren mit einem Strafbefehl zu beenden, teilte eine Sprecherin am Dienstag mit. Das Gericht müsse nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Das Mädchen war im Juli 2014 leblos im Wasser gefunden worden. Es starb knapp eine Woche später im Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen zunächst eingestellt und ging von einem Badeunfall aus. Die Mutter wirft der Betreuerin einer Kinderturngruppe und dem Bademeister vor, nicht aufgepasst zu haben. Die Frau leitete daher ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren ein - und hatte damit Erfolg. Das Oberlandesgericht Bamberg hatte die Staatsanwaltschaft beauftragt, den Fall noch einmal zu überprüfen.

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