Handelsabkommen:Urteil über Ceta fällt Mitte Februar

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wird am 15. Februar über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens gegen das umstrittene Wirtschafts- und Handelsabkommen Ceta entscheiden. Dies teilte eine Gerichtssprecherin am Montag nach der mündlichen Verhandlung in München mit. Die Richter müssen die Frage klären, ob im Freistaat die Vorgaben für die Zulassung eines Volksbegehrens gegen das Abkommen zwischen Kanada und der EU gegeben sind. Die Initiatoren des Volksbegehrens wollen Ceta verhindern. Dazu haben sie mehr als 30 000 Unterschriften - und damit mehr als die notwendigen 25 000 - gesammelt. Durch ein Volksbegehren könnte die entsprechende Gesetzesvorlage in den Landtag eingebracht und, falls dieser sie ablehnt, über einen Volksentscheid herbeigeführt werden. Das Innenministerium lehnte das Volksbegehren ab, weil durch Ceta keine Gesetzgebungsrechte der Bundesländer auf die EU übertragen würden. Zur Sicherheit rief es aber den Verfassungsgerichtshof an. Er soll nun entscheiden, ob die Bürger doch zu befragen sind.

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