Haftentlassung des "Mittagsmörders":Freiheit nach 18 000 Tagen

Prozeß gegen Klaus Gosmann in Nürnberg, 1967

Von Reportern umringt: Klaus G. am Tag der Prozesseröffnung im Jahr 1967. Er wurde wegen fünffachen Mordes verurteilt.

(Foto: dpa)
  • Klaus G. ist 1967 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er im Großraum Nürnberg fünf Menschen getötet hat.
  • Seit fast 50 Jahren sitzt der als "Mittagsmörder" bekannte Mann im Gefängnis - so lange wie kein anderer Häftling in Bayern.
  • Zum 1. März 2015 wird der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Klaus G. ist in den vergangenen Jahren intensiv auf das Leben in der modernen Welt vorbereitet worden.

Von Olaf Przybilla, Nürnberg

Willy Brandt war noch nicht Bundeskanzler, als Klaus G. in Haft kam. Und ob der Mann, der als der "Mittagsmörder" in die Rechtsgeschichte eingegangen ist, noch mal in Freiheit kommen würde, war lange fragwürdig. Jetzt aber steht seine Freilassung auf Bewährung kurz bevor, beinahe 50 Jahre nach seiner Inhaftierung. Wann der 74-Jährige freikommt, darüber macht das Nürnberger Oberlandesgericht (OLG) keine genauen Angaben. Man wolle möglichst jeden Rummel vermeiden, sagt Sprecher Michael Hammer. Er verweist aber auf eine Entscheidung des OLG Nürnberg, wonach der Rest der lebenslangen Freiheitsstrafe von G. "zum 1. März 2015 zur Bewährung ausgesetzt wird".

So lange wie G. waren in der Nachkriegsgeschichte wenige Menschen in Haft. 1965 war er festgenommen worden, zusammen mit der Untersuchungshaft wäre G. im Juni insgesamt 50 Jahre in Unfreiheit. Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Straubing weist darauf hin, dass G. in den letzten Jahren auf das Leben in Freiheit intensiv vorbereitet worden ist. Immerhin habe der 74-Jährige alle technischen Errungenschaften der vergangenen 50 Jahre nur im Zuchthaus erlebt. Seitdem ihm Gutachter attestiert haben, dass eine Freilassung zur Bewährung vertretbar wäre, wurde G. angeleitet. Unter Aufsicht unternahm er Ausflüge mit anderen Häftlingen in den Bayerischen Wald, auf die Walhalla, in größere Städte und Museen. Auch wurde ihm gezeigt, wie man Geld an einem Bankautomaten abhebt. Und was man sich unter einem Mobiltelefon oder gar Smartphone vorzustellen hat.

Familiäre Bindungen gibt es nicht

Auch an andere, womöglich weniger auf der Hand liegende Entwicklungen der vergangenen fünf Jahrzehnte sei G. behutsam herangeführt worden. Etwa an die Zustände in modernen Tankstellen. Und die Existenz von Discountmärkten. "Herr G. kann nicht wissen, wie man sich in Netto, Lidl oder Aldi verhält", sagt der stellvertretende Leiter der JVA Straubing, Roland Retzbach. Als Klaus G. das letzte Mal Lebensmittel in Freiheit einkaufte, orderte man Obst in Dosen üblicherweise noch an einer Ladentheke im Tante-Emma-Geschäft.

Auf "intakte familiäre Bindungen" könne G. nicht zurückgreifen, teilt die JVA Straubing mit. Insofern könne er nur in einem Männerheim untergebracht werden, wo er von Sozialarbeitern betreut werden soll. Zwei solcher Einrichtungen haben sich bereit erklärt, den 74-Jährigen bei sich aufzunehmen. Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger habe beide überprüft und für geeignet befunden, teilt das OLG Nürnberg mit. Beide Heime sollen überschaubar groß sein, damit der Weg zu einem Ansprechpartner möglichst kurz ist. In welcher Gegend in Bayern Klaus G. unterkommen wird, darüber machen weder das OLG noch die JVA Angaben. "Eine Resozialisierung muss auch für Herrn G. möglich sein", sagt Retzbach. Aufruhr in der Umgebung oder gar Mahnwachen vor dem Wohnheim wären da nicht hilfreich.

Besonders kaltblütige Morde

Klaus G. war 1967 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er im Großraum Nürnberg fünf Menschen getötet hat. Seine Taten wurden als besonders kaltblütig beschrieben, vom "Mann ohne Seele" berichteten die Zeitungen. Zugeschlagen hatte der Student G. immer um die Mittagszeit, daher das Wort vom "Mittagsmörder". Den Filialleiter einer Sparkasse erschoss er und entkam mit 3000 Mark Beute. Auch einen Kunden streckte er mit einer Schusswaffe nieder, weil der in seine Brusttasche gegriffen hatte, um seine Brille hervorzuholen. Eine Mutter und deren Sohn tötete er, ihnen gehörte ein Waffengeschäft. Im Juni 1965 versuchte er, einer Frau in einem Kaufhaus die Handtasche zu rauben. Auf der Flucht erschoss er den Hausmeister, der sich ihm in den Weg stellen wollte. Erst danach gelang es Polizisten, den Studenten zu fassen. Seither ist G. im Gefängnis. Wegen fünffachen Mordes wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt.

In den letzten Jahren hat G. versucht, das Bild vom kaltblütigen Mörder zu zerstreuen. So schrieb er 2012 einen Leserbrief an die Hersbrucker Zeitung. Er habe mitbekommen, dass in Hersbruck, wo er aufgewachsen sei, über ihn diskutiert werde, "bei Kaffeekränzchen und sogar Geburtstagsfeiern". Dort entstehe offenbar der Eindruck, er sei "kaltschnäuzig, skrupellos und ein gnadenloser Killer", zumindest in jungen Jahren gewesen. Damit aber werde, beteuerte G., "eine Person konstruiert, die es in Wirklichkeit" nicht gebe.

Der Mörder bereut seine Taten

G. verwies auf seine Jugendzeit. Seine Mutter habe ihm verboten, den gewünschten Beruf zu ergreifen, Revierförster habe er werden wollen. Auch die Freundschaft zu einem jungen Mädchen habe sie "kaputt" gemacht. Beides zugleich habe er nicht verkraftet. So sei er vom rechten Weg abgekommen. Wenn er nicht im bürgerlichen Leben vorankommen dürfe, könne er auch anders, habe er sich gedacht.

Einer, der in jungen Jahren so viel anstelle, müsse wohl kaltschnäuzig wirken. Das sei er "aber eigentlich nicht". Er räume ein, "zum Zeitpunkt der früheren Untaten" könne das so gewesen sein. "Doch jetzt habe ich mich vollkommen geändert." Er bereue zutiefst seine Taten, die Opfer und ihre Angehörigen täten ihm leid. Falls sich mal die Gelegenheit ergebe, so kündigte G. 2012 an, wäre er dazu bereit, "als Laienprediger einen Gottesdienst" zu gestalten.

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