Gutachten zu Bayern-Ei:Eiertanz

Gutachten zu Bayern-Ei: Eier sind hygienisch höchst sensible Lebensmittel, auch das Anbraten schützt nur bedingt.

Eier sind hygienisch höchst sensible Lebensmittel, auch das Anbraten schützt nur bedingt.

(Foto: Imago)

Ein Lebensmittelexperte wirft den Behörden im Fall Bayern-Ei Rechtsbruch vor. Auch die EU-Kommission hat sich eingeschaltet. Das Ministerium aber weist die Vorwürfe zurück.

Von Philipp Grüll und Frederik Obermaier

In der Bayern-Ei-Affäre belastet ein neues Gutachten die bayerische Landesregierung schwer. In einer 40-seitigen Stellungnahme wirft der Hamburger Jura-Professor Martin Holle Bayerns Behörden vor, deutsches und europäisches Recht gebrochen zu haben. Holle kommt zu dem Schluss, Bayern hätte im August 2014 die Verbraucher über eine mögliche Salmonellen-Gefahr informieren oder einen öffentlichen Rückruf von Eiern der Firma Bayern-Ei veranlassen müssen. Ein Todesfall, der mit Eiern des größten bayerischen Eierproduzenten in Verbindung gebracht wird, hätte damit womöglich verhindert werden können.

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