Grundsatzurteil:Anlieger müssen für Straßen zahlen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet, dass Kommunen ihren Bürgern Beiträge nicht einfach erlassen können

Wenn eine Straße erneuert wird, müssen sich die Anwohner finanziell beteiligen. Gemeinden dürfen den Grundstückseigentümern diese Kosten in der Regel nicht erlassen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch entschieden. Die Richter wiesen damit die Berufung der Gemeinde Hohenbrunn im Landkreis München zurück.

Eigentlich wollte Hohenbrunn ihren Bürgern Straßenbeiträge von insgesamt 790 000 Euro ersparen. Doch das Landratsamt München erlaubte das nicht. Dagegen klagte die Gemeinde, verlor, legte Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein und verlor nun erneut. Folgen könnte das Urteil für Kommunen in ganz Bayern haben. Denn nun ist klar: Nur in den wenigsten Fällen dürfen Gemeinden auf eine so genannte Straßenausbaubeitragssatzung verzichten, in der die finanzielle Beteiligung der Grundstückseigentümer festgelegt ist. Im Kommunalabgabengesetz heißt es, dass Gemeinden für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen Beiträge erheben "sollen". Wie das genau auszulegen ist, war bis jetzt unklar. Nun hat das Gericht entschieden: "Sollen" heißt so viel wie müssen - es sei denn, es liegt ein "atypischer Ausnahmefall" vor. Das ist Hohenbrunn - wie wohl die meisten Gemeinden in Bayern - nicht. Denn eine gute Finanzlage und ein ausgeglichener Haushalt reichen nicht aus. Eine Verzicht auf eine Satzung kommt nur in Betracht, wenn die Gemeinde die Reihenfolge der Einnahmequellen einhält. Das Gericht bezieht sich dabei auf die Gemeindeordnung, in der festgelegt ist, wie die Kommunen ihre Einnahmen beschaffen müssen. Es gilt: Erst kommen Beiträge, dann Steuern und Kredite. Aufgrund dieser Regelung dürfte den Kommunen "in aller Regel der Verzicht auf eine Straßenausbaubeitragssatzung verwehrt sein", heißt es vom Gericht. Ansonsten können Gemeinden ihre Satzung nur abschaffen, wenn der Verwaltungsaufwand für die Beitragserhebung die Einnahmen übersteigt.

Der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer, begrüßt die Entscheidung des Gerichts. "Die Straßenausbaubeiträge sind ein unverzichtbares Finanzierungsmittel", schreibt er. Die Anwohner in Hohenbrunn dürften das anders sehen - auf sie kommen wohl Rechnungen von bis zu 10 000 Euro zu.

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