Golfspielen während der Dienstzeit:Schulrektor locht zur falschen Zeit ein

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Weil ein Schulrektor noch vor Ende des Unterrichts zu einem Golfturnier beim Tegernsee aufbrach, sollte er eine Strafe zahlen. Das sah der Beamte aber gar nicht ein und klagte. Dafür bekam er jetzt von einer Verwaltungsrichterin die Leviten gelesen.

Heiner Effern

Wegen eines Golfturniers hat ein Schulrektor seine Dienstzeit nicht eingehalten. Jetzt muss er Strafe zahlen. (Foto: WOR)

Rein sportlich sind die Turniere für den Schulleiter aus dem Landkreis Traunstein gut gelaufen. "Sie haben sich ja hervorragend runtergespielt, da kann man sich nur glücklich schätzen als Golfer", sagte Richterin Cornelia Sauter-Schwarzmeier. So gelungen wie zerrissene Jeans auf dem Fairway fand sie jedoch, dass der Chef einer Grundschule sich selbst vom Dienst befreite, um pünktlich für den Abschlag am ersten Loch zu stehen. Und noch weniger angebracht fand sie, dass der Mann auch noch die dafür ausgesprochene Strafe seines Dienstherrn vor dem Verwaltunsgericht München angreifen wollte.

Jede Saison spielte der Schulleiter zwischen 2006 und 2011 ein bestimmtes Wohltätigkeitsturnier am Golfplatz Margaretenhof in der Nähe des Tegernsees. Nur 2009 legte er eine Pause ein. In den ersten Jahren musste er dafür nach eigener Aussage nur etwa eine halbe Stunde seiner Präsenzzeit abzwacken, um die Startzeit kurz nach zwölf Uhr einhalten zu können. Schließlich leitete er eine Schule in der Nachbarschaft.

In den Jahren 2010 und 2011 war es aber so, dass der Beamte eine größere Schule im Kreis Traunstein übernommen hatte. Allein die Anreisezeit habe da schon mehr als eine Stunde betragen, rechnete die Richterin vor. Sich um zehn Uhr von Kollegen in Richtung Golfplatz zu verabschieden, das sei kein Vorbild - gerade auch für jüngere Lehrer. Und war "offensichtlich im Kollegenkreis auch nicht gut angekommen".

Warum er die 2000 Euro, die ihm seine Dienstaufsicht dafür aufgebrummt hat, für nicht rechtmäßig hielt und dagegen klagte, konnte er vor dem Verwaltungsgericht nicht so richtig erklären. Zum einen führte er an, sich mit dem Golfspiel sozial engagiert zu haben. Der Erlös des Turniers wurde wohl kranken Kindern gespendet. Und Unterricht sei deshalb nicht ausgefallen, darauf habe er geachtet.

Zum anderen versuchte er es mit einer Art Gleitzeit in eigener Sache: Die vorgeschriebenen wöchentlichen Stunden als Schulleiter, die neben der Unterrichtstätigkeit zu erbringen sind, habe er stets schon am Dienstag abgedient, sagte der Rektor. Da schwang die Aussage mit: Wer im Jahr so viele Gratis-Überstunden für den Staat ansammelt, der könne doch einmal im Jahr auch eher nach Hause gehen, um Golf zu spielen.

"Da haben Sie sich vergaloppiert."

Kann er nicht, erklärte ihm Richterin Sauter-Schwarzmeier. Schließlich gebe es für einen Rektor festgelegte Präsenzzeiten an der Schule. Das machte sie ihm so lange eindrücklich klar, bis er seine Klage schließlich widerwillig zurückzog, wenn auch immer auch noch sichtlich angefressen ob der ungeklärten Frage, wer ihn beim Schulamt verpfiffen habe. Das war dem Gericht weniger wichtig als der Hinweis: "Da haben Sie sich vergaloppiert."

Damit das dem spielfreudigen Golfer nicht noch einmal passiert, gab ihm die Richterin eine kurze Nachhilfe in Sachen Etikette für Schulleiter: Wenn man schon während der Dienstzeit golfen möchte und glaubt, dafür gute Gründe zu haben, dann sei ein Brief an das Schulamt mit Bitte um Befreiung der richtige Weg.

Wenn das Schulamt partout kein Einsehen zeige, dann könne man sein soziales Engagement trotzdem noch beim Golfturnier ausleben: abends, wenn die Lose verkauft oder die vielen tollen Sachspenden der Einzelhändler versteigert würden. Dann bliebe auch die Frage erspart, was das denn für ein Bild in der Öffentlichkeit ergebe, "wenn ein Lehrer um zehn Uhr vormittags Golf spielt".

© SZ vom 22.11.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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