Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme:Vier Sektenkinder dürfen nach Hause

Klosterzimmern

Trügerische Idylle? Die Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme" lebt in Klosterzimmern bei Deiningen.

(Foto: Daniel Karmann/dpa)

40 Kinder waren im September der Sekte "Zwölf Stämme" weggenommen und bei Pflegeeltern untergebracht worden. Nun haben die Gerichte den Entzug des Sorgerechts aufgehoben - allerdings nur in vier Fällen. Doch die Eltern geben sich weiter kämpferisch.

Von Stefan Mayr

Die Inobhutnahme von 40 Kindern der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" ist in vier Fällen rückgängig gemacht worden. Zwei Kleinkinder, ein 17-jähriges Mädchen und ein 15-jähriger Bub dürfen seit Montag wieder offiziell bei ihren Eltern im Kreise der Sekte leben. Das Oberlandesgericht Nürnberg und das Amtsgericht Nördlingen haben in diesen vier Fällen den einstweiligen Entzug des Sorgerechts aufgehoben. Damit hatten die Eltern mit ihren Beschwerden Erfolg - allerdings nur teilweise. Bei anderen Kindern wurden die ursprüngliche Entscheidungen der Familiengerichte in Nördlingen und Ansbach bestätigt.

Die 40 Kinder waren im September von der Polizei in Klosterzimmern (Kreis Donau-Ries) und Wörnitz (Kreis Ansbach) aus ihren Elternhäusern genommen und auf Pflegefamilien und Heime verteilt worden. Hintergrund dieser Aktion: Ein Fernseh-Journalist hatte auf dem Gutshof der Sekte in Klosterzimmern gefilmt, wie Mütter ihre Kinder in dunklen Kellerräumen mit Weidenruten auf den nackten Po schlagen. Daraufhin entzogen die Familiengerichte den Eltern per einstweiliger Anordnung das Sorgerecht, weil sie das Kindeswohl als gefährdet ansahen.

Gegen diese Beschlüsse legten die Zwölf Stämme Beschwerde ein. Vier Elternpaare wandten sich an das Oberlandesgericht Nürnberg - sie scheiterten in sieben Fällen. "Der Familiensenat war nach Anhörung der Kinder, ihrer Eltern sowie von Vertretern des Jugendamtes überzeugt, dass für die sieben älteren Kinder die gegenwärtige Gefahr einer körperlichen Züchtigung fortbesteht", teilt das OLG mit. Nur die zwei Babys dürfen nach Hause. Zuvor hatten ihre Mütter mit den Kindern im Pflegefamilien gelebt.

Endgültige Entscheidungen über das Sorgerecht fallen allerdings erst in Hauptsacheverfahren - diese werden für jede Familie einzeln durchgeführt. "Wir haben unsere Kinder jubelnd empfangen", sagt David Krumbacher, der Vater jenes 17-jährigen Mädchens, das im November von Pflegeeltern zu ihrer Großmutter in die Schweiz abgehauen war. Die Schweizer Behörden brachten die Kinder zurück nach Bayern.

Jetzt gab das Amtsgericht Nördlingen nach und ließ das Mädchen zurück nach Klosterzimmern. "Damit haben wir vier von 40 Kindern zurück, aber wir kämpfen auch um die anderen", sagt Vater Krumbacher. "Sie wollen alle nach Hause zurück, das zeigt doch, dass es ihnen bei uns gut geht." Am Samstag flohen überdies zwei weitere Buben aus einem Heim bei Memmingen nach Klosterzimmern. Einer von ihnen, ein 15-Jähriger, darf bei seinen Eltern bleiben. Ein 13-Jähriger muss dagegen wieder zurück.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: