Gesetzesnovelle:Richterinnen dürfen keine Kopftücher tragen

Richterinnen und Staatsanwältinnen in Bayern dürfen in Verhandlungen weiterhin keine Kopftücher tragen. Dies geht aus dem neuen Richtergesetz hervor, das der Landtag am Donnerstag verabschiedet hat. Demnach dürfen Richter und Staatsanwälte bei allen Amtshandlungen mit Außenkontakt "keine sichtbaren religiös oder weltanschaulich geprägten Symbole oder Kleidungsstücke tragen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit, Neutralität oder ausschließlichen Bindung an Recht und Gesetz hervorrufen können".

Von der Novelle ausgenommen sei aber das Kreuz in Gerichtssälen; dieses dürfe hängen bleiben, sagte Justizminister Winfried Bausback (CSU). Für Ulrike Gote (Grüne) ein klare Ungleichbehandlung: "Wer das Kopftuch im Gerichtssaal verbieten will, der darf das Kreuz nicht hängen lassen." Kürzlich hatte ein Richter am Amtsgericht Miesbach das Kreuz für ein Verfahren gegen einen Asylbewerber aus Afghanistan abhängen lassen. Die Novelle der Gesetzesform von 1977 soll laut Bausback die Bedeutung der Staatsanwälte für die innere Sicherheit stärker betonen. Das Gesetz soll zum 1. April in Kraft treten.

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