Gesetzesinitiative:Keine religiösen Zeichen für Richter

Justizminister Bausback will Kopftuch und Kreuz verbieten

Justizminister Winfried Bausback (CSU) will Richtern und Staatsanwälten jedes sichtbare religiöse Zeichen mit einem neuen bayerischen Richtergesetz verbieten. Dies beträfe dann nicht nur ein Kopftuch, sondern etwa auch Kreuze an einer Halskette, sagte Bausback der Passauer Neuen Presse. "Das neue Gesetz erfasst eben gerade nicht nur das Kopftuch, sondern alle von den Entscheidern nach außen hin deutlich sichtbar getragenen religiösen Symbole, die geeignet sind, Neutralität, Unabhängigkeit und ausschließliche Gesetzesorientierung in Zweifel zu ziehen." Nicht betroffen davon seien die in Gerichtssälen hängenden Kreuze. "Denn die Wand trifft keine Entscheidungen. Die treffen die Menschen vor der Wand - in Robe", sagte der Justizminister. Die Kruzifixe seien zudem ein "Ausdruck der kulturellen Tradition unseres Landes". Ebenso unproblematisch wäre es, wenn das Kreuz an der Halskette unter der Robe getragen würde. Das geplante Gesetz betrifft nach den Worten Bausbacks auch Laienrichter, ehrenamtliche Richter, Landesanwälte sowie Rechtspfleger und Rechtsreferendare, soweit sie richterliche oder staatsanwaltliche Aufgaben wahrnehmen. Nicht betroffen sind Anwälte als Prozesspartei.

Derzeit ist am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof der Fall einer Rechtsreferendarin anhängig. Sie wollte ein Kopftuch tragen. Das Oberlandesgericht München (OLG) hatte ihr mit Verweis auf eine Verordnung des Justizministeriums aus dem Jahr 2008 auferlegt, auf dieses bei Auftritten mit Außenwirkung zu verzichten. Sie klagte dagegen erfolgreich. Die bayerische Landesregierung legte wiederum dagegen Berufung ein.

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