Gesetzesänderung im Landtag:Homosexuelle Paare bei Kirchensteuer gleichgestellt

Kirchensteuer für gleichgeschlechtliche Paare

Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sind nun bei der Kirchensteuer in Bayern verheirateten Paaren gleichgestellt.

(Foto: Stephan Rumpf)
  • Gleichgeschlechtliche Paare sind in Bayern bei der Kirchensteuer nun verheirateten Paaren gleichgestellt.
  • Der Landtag verabschiedete am Donnerstag eine entsprechende Gesetzesänderung.

Was sich ändert

Schwule und lesbische Paare in Bayern sind jetzt bei der Kirchensteuer Ehepaaren gleichgestellt - und zwar rückwirkend bis zum Jahr 2001. Der Landtag verabschiedete am Donnerstag ohne Aussprache eine Gesetzesänderung. Anlass war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2013. Die Karlsruher Richter sehen in der steuerlichen Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehepaaren einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Die Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen lassen sich nicht beziffern, wie die Staatsregierung in ihrer Erläuterung zum Gesetz schreibt. Manche gleichgeschlechtliche Paare können voraussichtlich künftig Kirchensteuer sparen, wenn sie sich steuerlich zusammen veranlagen lassen. Andere Paare müssen dafür möglicherweise mehr zahlen.

Denn erstmals kann nun auch das sogenannte Kirchgeld von Bürgern eingezogen werden, deren Lebenspartner keiner als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft angehört. Dieses besondere Kirchgeld firmiert unter Finanzfachleuten daher auch als "Heidensteuer".

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