Gesetzentwurf:Verbrecher für den Verfassungsschutz

Der bayerische Verfassungsschutz soll künftig ausnahmsweise auch kriminelle V-Leute einsetzen dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Landtag vorstellte. Demnach darf der Verfassungsschutz zwar grundsätzlich keine verurteilten Straftäter anwerben, in Ausnahmefällen aber doch, heißt es im Entwurf. Zu lebenslanger Haft Verurteilte oder Totschläger dürfen aber nicht angeworben werden. Die Ausnahme greife, "wenn zu erwarten ist, dass die Informationen der Quelle von derartiger Qualität sind, dass das Aufklärungsinteresse das grundsätzliche Anwerbeverbot überwiegt", heißt es in der Begründung. Der Opposition geht das zu weit. Sie kritisierte auch, dass der Verfassungsschutz künftig Daten aus der Vorratsdatenspeicherung nutzen darf. Laut Innenministerium bewegt man sich damit im Rahmen der Vorgaben des Bundes.

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