Gesetz:Mietpreisbremse kommt

Von 1. August an wird in 144 bayerischen Gemeinden eine Mietpreisbremse gelten. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. "Die Miete darf dort künftig bei Neuabschluss eines Mietvertrags höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen", sagte Justizminister Winfried Bausback. Ausgenommen sind Neubauten und die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Welche Gemeinden betroffen sind, hat das Ministerium im Internet veröffentlicht unter www.justiz.bayern.de. Zunächst oben auf "Ministerium" klicken, dann links auf das Feld "Gesetzgebung" und schließlich ganz unten auf "Gemeinden - Mietpreisbremseverordnung". Das Instrument der Mietpreisbremse hatte der Bundestag beschlossen, um den teilweise rasanten Anstieg von Mieten in bestimmten Regionen zu reduzieren: Seit 1. Juni können die Bundesländer Gemeinden ausweisen, deren Wohnungsmarkt besonders angespannt ist. Dazu hatte die Staatsregierung bereits im vergangenen Jahr einen umfassenden Fragebogen an sämtliche 2056 Gemeinden in Bayern verschickt.

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