Geschönte Abi-Noten:Rektor muss 5400 Euro Strafe zahlen

Er soll "eigenmächtig und selbstherrlich" gehandelt haben: Der Rektor eines Coburger Gymnasiums ist verurteilt worden, weil er Abi-Noten nach oben korrigiert hat - aus Sorge um den Ruf seiner Schule.

Von Katja Auer, Coburg

Der Direktor des renommierten Coburger Gymnasiums Casimirianum ist am Montag zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden, weil er die Deutschnoten eines gesamten Abitur-Jahrgangs um einen Punkt nach oben korrigiert hat. Der 58-Jährige habe "im möglicherweise falsch verstandenen Interesse seiner Schule gehandelt", sagte Richter Wolfram Bauer.

Dem Direktor sei es um den Ruf des Gymnasium gegangen, ihm seien nicht die schlechten Schüler am Herzen gelegen, sagte Bauer in seiner Urteilsbegründung. Denn sonst hätte er die besonders schlecht ausgefallenen Klausuren nachkorrigieren lassen, anstatt alle 86 Arbeiten pauschal zu verbessern. Denn nach Ansicht der vom Ministerium bestellten Nachkorrektoren seien zwar die 23 Schüler, die höchstens drei Punkte in der schriftlichen Prüfung bekommen hatten, sehr rigide bewertet worden - die besonders guten Schüler allerdings sehr milde.

Der nach seinem Eingreifen dann insgesamt bessere Notendurchschnitt habe nach Ansicht des Direktors wohl besser zum Casimirianum gepasst, sagte der Richter. Der Mann sei aber nicht berechtigt gewesen, "aus eigener Machtvollkommenheit die nach den Vorgaben der Schulordnung zustande gekommenen Noten zu ändern".

Er verurteilte ihn wegen Falschbeurkundung im Amt zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen von je 90 Euro. Das Urteil liegt damit unter dem zunächst erteilten Strafbefehl von 90 Tagessätzen, den der 58-Jährige nicht akzeptiert hatte. Deswegen war es überhaupt erst zu einer Gerichtsverhandlung gekommen. Die Verteidiger kündigten an, Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen.

Der Direktor hatte 2012 die Noten des ganzen Jahrgangs um einen Punkt verbessert, weil die Lehrer seiner Meinung nach zu streng bewertet hatten. Das hatte er gleich zum Prozessauftakt zugegeben. Als die zehn Deutschlehrer auch dann ihre Noten nicht nachbessern wollten, als er sie "mit Nachdruck" darum gebeten hatte, übernahm er die Sache selbst.

Staatsanwältin forderte deutlich höhere Strafe

Ohne eine Lehrerkonferenz einzuberufen, wie es die Schulordnung vorsieht oder ohne dass sich Erst- und Zweitkorrektor soweit uneins gewesen wären, dass ein Dritter hätte die Arbeiten erneut prüfen müssen. Alle Lehrer hatten vor Gericht ausgesagt, ihre Noten seien übereinstimmend zustande gekommen. Dass der Direktor wusste, dass sein Vorgehen nicht korrekt war, davon ging der Richter in seiner Urteilsbegründung aus. "Er hat in Kenntnis über den falschen Ablauf des Prüfungsvorgangs dessen Richtigkeit bescheinigt", sagte er.

Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein hatte eine deutlich höhere Geldstrafe von 100 Tagessätzen gefordert, damit wäre der Direktor vorbestraft gewesen. Sie betonte, dass es sich eben nicht um eine schulinterne Angelegenheit handelte und dass der Angeklagte auch nicht zum Wohl der Schüler gehandelt habe. "Es kann nicht sein, dass der Schulleiter nach eigenem Gutdünken in die Bewertung der Abituraufgaben eingreift", sagte sie. Das führe zu einer Ungleichbehandlung von anderen Schülern, deren Direktoren sich nicht einmischten. Der Angeklagte habe nicht nur "keinerlei Befugnis", sondern auch "keinerlei Grund" zum Eingreifen gehabt. "Eigenmächtig und selbstherrlich" habe er gehandelt, um das Casimirianum im Vergleich mit anderen Schulen gut da stehen zu lassen.

Die Verteidiger plädierten dagegen auf Freispruch, da sich der Schulleiter zwar möglicherweise nicht ganz korrekt verhalten, aber nicht strafbar gemacht habe. Der Direktor sei nach der Schulordnung gegenüber seinen Lehrern weisungsbefugt, sagte Rechtsanwalt Eckart Staritz, "da steht nicht, dass das bei den Noten aufhört." Sein Mandant habe die richtige Entscheidung getroffen, aber den formal falschen Weg eingeschlagen. Dass ein Viertel der Abiturienten nur mangelhafte oder gar ungenügende Deutschklausuren geschrieben hätten, sei gar nicht vorstellbar.

Nach dem Urteil wird möglicherweise auch das Kultusministerium disziplinarisch gegen den Schulleiter vorgehen. So hatte es ein Sprecher zu Prozessbeginn angekündigt.

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