Erste Bayerische Verfassung:Das Jahrhundert-Dokument

Erste Bayerische Verfassung: Die Verfassungsurkunde in Gestalt des prachtvollen Urkundenbands durfte auch auf den offiziellen Herrscherporträts der bayerischen Könige (hier Ausschnitt des Porträts von Ludwig I.) nicht fehlen.

Die Verfassungsurkunde in Gestalt des prachtvollen Urkundenbands durfte auch auf den offiziellen Herrscherporträts der bayerischen Könige (hier Ausschnitt des Porträts von Ludwig I.) nicht fehlen.

(Foto: Neue Pinakothek)

Das Kulturportal Bavarikon erinnert in einer virtuellen Ausstellung an die erste bayerische Verfassung, die von 1818 bis zum Ende der Monarchie in Kraft war

Von Hans Kratzer

Die bayerische Verfassung von 1946 liest sich stellenweise wie ein Kompendium des Schönen, Wahren und Guten. Auf einem solchen Fundament könnte tatsächlich ein Paradies entstehen, wenn nicht so viele Störkräfte an den Idealen dieser Verfassung rütteln und zerren würden. Umso wichtiger ist es, die Geschichte dieser Verfassung im Auge zu behalten, die ja nicht vom Himmel gefallen ist, sondern im zähen politischen Ringen erkämpft und geschützt werden musste. Die früheste bayerische Verfassung ist bereits vor 200 Jahren in Kraft getreten und behielt, mehrmals fortentwickelt, ihre Wirkmächtigkeit bis zum Ende der Monarchie im Herbst 1918. Sie bildet quasi das Fundament für den modernen bayerischen Staat.

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