Regensburg - Ein seit elf Jahren im Gefängnis sitzender Sexualmörder ist nach Ansicht des Kriminologen Michael Bock falsch therapiert worden. In einem Verfahren vor dem Landgericht Regensburg sagte er: "Da ist eine unendliche Zeit verplempert worden." In dem Prozess geht es darum, ob der als gefährlich eingestufte Mann dauerhaft in Sicherungsverwahrung bleiben muss. Es handelt sich um eines der ersten Verfahren nach dem neuen Gesetz zur nachträglichen Verwahrung von Tätern, die nach dem Jugendstrafrecht verurteilt worden sind. Der Mann hatte 1997 eine Joggerin erwürgt und die sterbende Frau missbraucht.
Auch im Hinblick auf die bevorstehende Freilassung des 31-Jährigen wurde im vergangenen Jahr das Gesetz verabschiedet. Nach Ansicht von Bock weist es aber Lücken auf. Die in diesem Fall sinnvollste Maßnahme sei darin nicht vorgesehen. Der Mann hätte wegen der Rückfallgefahr am ehesten in einer sicheren Einrichtung untergebracht werden müssen, die ihn auf ein Leben in Freiheit vorbereitet.
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Der 31-Jährige war 1999 zu der Jugendhöchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Er hat die Haft komplett abgesessen, ist wegen des Sicherungsverfahrens aber noch im Gefängnis. Nach Einschätzung von Gutachtern ist der Mann in seiner sexuellen Entwicklung gestört, er habe sadistische Neigungen und Gewaltfantasien. Nach Ansicht des Sachverständigen hätte der Mann bisher schon in einer forensischen Klinik behandelt werden müssen. Statt einer Einzelbehandlung habe der 31-Jährige in der Haft aber nur eine unzureichende Sozialtherapie erhalten, kritisierte Bock.
Die JVA erklärte dazu, dass eine individuelle Therapie in Straubing wegen der fehlenden Bereitschaft des Mannes zur Mitarbeit nach acht Monaten abgebrochen worden sei. In dem Prozess sollen am Montag die Plädoyers gehalten werden, möglicherweise wird dann auch das Urteil verkündet. dpa
(SZ vom 17.06.2009)
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