Ermittlungen bestätigen: Bedienstete des Nürnberger Gerichts arbeiteten privat für Staatsanwälte und den Gerichtspräsident.
Vielleicht war das Klo verstopft, vielleicht tropfte auch nur der Wasserhahn. Der Präsident des Oberlandesgerichtes (OLG) Nürnberg war mit dem Problem jedenfalls überfordert. Ein Fachmann musste her. Wie günstig, wenn man Handwerker im Haus hat. Drei bis vier Mal, so fanden jetzt Sonderermittler heraus, habe ein Haustechniker des Nürnberger Justizpalastes in der Privatwohnung des OLG-Präsidenten Wolfgang S. "während der Dienstzeit unentgeltlich Installationsarbeiten durchgeführt".
In Nürnberg: Ein Haustechniker des Justizpalastes arbeitete in der Privatwohnung des OLG-Präsidenten. (© Archivfoto: dpa)
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Jeweils etwa drei Stunden lang. Und weil der Gerichtspräsident überhaupt sehr sparsam war, habe er sich von Justizbediensteten während deren Dienstzeit fünfmal Installationsmaterial, eine Batterie und einmal Lackfarbe besorgen lassen. Bezahlt hat der OLG-Chef die Ware aus eigener Tasche; eingekauft wurde aber über die Dienststelle - denn die bekam bei den Händlern Sonderrabatte.
Über viele Jahre hinweg scheint bei Teilen des Führungspersonals im Nürnberger Justizpalast diese Art von Selbstbedienungsmentalität üblich gewesen zu sein. Wie selbstverständlich ließen sich zwischen 1978 und 1998 zwei OLG-Präsidenten und zwei Generalstaatsanwälte die Reifen ihrer Privatautos in der Dienstwerkstatt für Justizfahrzeuge von den dortigen Bediensteten wechseln. Mal in deren Mittagspause für ein Trinkgeld, häufig aber auch während der regulären Dienstzeit. Praktischerweise wurden die Sommer-und Winterreifen auch gleich im Werkstattkeller eingelagert. So sparte man sich Zeit und Geld.
Der zwischen 1987 und 1998 amtierende OLG-Chef Wolfgang S. schätzte den Installations- und Autoservice offenbar besonders. Er ließ seinen Privatwagen dem Vernehmen nach sogar vom Dienstfahrer in die Justizwerkstatt fahren. Und etwa 40 mal pro Jahr ließ er sich vom Chauffeur zu den wöchentlichen Treffen seines Rotary-Clubs kutschieren - im Dienstwagen. Also fast jede Woche.
Generalstaatsanwalt Heinz S. nutzte die Dienste der Werkstatt sogar noch nach seinem Ausscheiden in den Ruhestand im Jahr 2005. Unter anderem habe er einmal den Wagen seiner Tochter dort reparieren lassen. Und als Heinz S. mit seinem Auto liegenblieb, habe er das Gefährt kurzerhand zur Werkstatt abschleppen lassen. Auch für die amtierende Leiterin der Asservatenstelle bei der Nürnberger Staatsanwaltschaft scheinen Reifenlagerung und -wechsel in der Dienstwerkstatt bis 2008 fünf Jahre lang eine Selbstverständlichkeit gewesen zu sein. Immerhin scheint die Juristen Wolfgang S. und Heinz S. die Einsicht zu plagen. Sie haben sich bereit erklärt, 1000 beziehungsweise 500 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zu zahlen.
Pannen ud Fehler Einzelner
Diese und andere pikante Vorgänge sind im Untersuchungsbericht von Rüdiger Hödl und Helmut Vordermayer nachzulesen, den Justizministerin Beate Merk (CSU) in Auftrag gegeben hat und der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Merk hatte den pensionierten Chef der Münchner Staatsanwaltschaft und den amtierenden Leiter der Strafverfolgungsbehörde in Traunstein im März als Sonderermittler nach Nürnberg geschickt. Die beiden Staatsanwälte sollten Hinweisen auf Missständen in der Justiz nachgehen, die Mitarbeiter in der Süddeutschen Zeitung und den Nürnberger Nachrichten erhoben hatten. Der Abschlussbericht wird am heutigen Donnerstag im Landtag vorgelegt - nebst einer elfseitigen Bewertung durch die Ministerin.
"Überwiegend", zieht Merk darin als Fazit, hätten sich "die in den Medien erhobenen Vorwürfe als unberechtigt herausgestellt." Strukturelle Schwachstellen bei der Nürnberger Justiz gebe es nicht; es handele sich vielmehr um Pannen oder Fehler Einzelner. Soweit möglich habe man diese inzwischen abgestellt. Hödl und Vordermayer beklagen "teilweise unwahre und ehrverletzende Behauptungen und Andeutungen" in den Medien, die sich "erheblich auf das Befinden, die Motivation und sogar die Gesundheit" der Nürnberger Justizmitarbeiter auswirkten. Zugleich räumen die Sonderermittler ein, dass einiges schief gelaufen ist in der Nürnberger Justiz. Und zwar über Jahre hinweg.
So wurden in dem politisch brisanten Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den früheren Strauß-Freund und inzwischen verstorbenen Rüstungsunternehmer Karl Diehl tatsächlich Akten an dessen Anwälte geschickt, die diese gar nicht hätten sehen dürfen. Schuld daran sei gewesen, dass der Leiter der Hauptregistratur im Justizpalast eine anderslautende Verfügung des Behördenleiters "nicht verinnerlicht" und nicht an seine Untergebenen weitergeleitet habe, so die Ministerin.
In der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft, wo es nach Aussage von Justizbediensteten bisweilen schlampig zuging, spricht Merk vorsichtig von "gewissen Defiziten im Vollzug der geltenden Vorschriften". Als "verzögerte Sachbehandlung" wertet sie, dass die Verantwortlichen in der Asservatenkammer 20600 Euro, die bei einem Verdächtigen beschlagnahmt worden waren, erst 19 Monate nach einer entsprechenden Anordnung des zuständigen Staatsanwaltes beim Amtsgericht hinterlegt haben. Aber immerhin sei das Geld ja ordnungsgemäß bei der Landesjustizkasse eingezahlt und dort korrekt verwahrt worden, so die Ministerin. Dass Justizbedienstete bisweilen T-Shirts oder Kindersocken mit nach Hause nahmen, die andernfalls vernichtet worden wären, komme künftig nicht mehr vor, betont sie. "Eindeutig widerlegt" (Merk) seien Vorwürfe, wonach Gefälligkeiten von Kollegen intern mit Geschenken aus den Asservatenbeständen entlohnt wurden.
Als rechtlich korrekt stuften die Sonderermittler die Praxis der Nürnberger Staatsanwaltschaft in Raubkopier-Fällen ein. Mehrfach hatte man Verfahren gegen viele hundert Abnehmer illegaler Raubkopien eingeleitet und sofort wieder eingestellt. Damit wurde die eigene Erfolgsstatistik um viele hundert scheinbar gelöste Fälle nach oben gejagt. Ein solches Vorgehen sei erst im Nachhinein landesweit untersagt worden, so Hödl und Vordermayer. Juristisch war es bis dahin korrekt. Doch "einen praktischen Nutzen für die Strafverfolgung hatte eine derartige getrennte Eintragung nicht", befinden die Sonderermittler.
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(SZ vom 08.10.2009/jab)
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In einem Beitrag stannt,entlassen wegen eines gegessenen Broetchens,oder wie in Berlin wegen eines Pfandgutscheines was nicht bewiesen wurde. Was nun liebe Juristen,ich empfele das zwei Klassen Recht fuer die Juristen,sie machen keine Fehler und muessen nicht wie die kleinen Angestellten entlassen werden,wie die Gerichte es tun.
Bei den kleinen Leuten sind geringste Verfehlungen durch Rechtsprechung unserer ehrenwerten (?) Justiz Grund zur Fristlosen Kündigung, da das Vertrauensverhältnis gestört sei.
Als Bürger, in dessen "Dienst" diese Leute vorgeben zu arbeiten, fühle ich dass mein Vertrauensverhältnis zu solchen Vertretern unserer Justiz gestört ist - kann ich denen jetzt auch fristlos kündigen?
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"Überwiegend", zieht Merk darin als Fazit, hätten sich "die in den Medien erhobenen Vorwürfe als unberechtigt herausgestellt."
Nööööööööööö, nur Bagatelldelikte. Hätten Sie ein Brötchen geklaut, ja dann...Aber so alles Petitessen.
Aus der Asservatenkammer Kindersocken mitnehmen, ja da muss man schon abgebrüht sein, um seinen Kindern sowas zu geben. Was waren die Hintergründe der Socken ? Ist das Blut aus den letzten Mordfällen noch gut auswaschbar ?
Ich finde die Lohndrückerei im nichtakademischen Bereich des öffentl. Dienstes ist zwar extrem, aber bevor ich sowas mitnehmen würde, gehe ich liebe bei einer Kleiderkammer betteln. Ansonsten finde ich ansich die Dienstbestellung die korrekt bezahlt wurde nicht so schlimm, es gab manchmal auch bei Grosskonzernen Händlervereinbahrungen, bei denen man Rabatte bekam.
Auch das sogenannte Jobticket ist eine zweifelhafte Rabattaktion für die Angehörigen grosser Unternehmen, im Prinzip verstösst es gegen den Gleichheitsgrundsatz, die Arzthelferin in der kleinen Praxis bezahlt den vollen Preis, die Mitarbeiter im Grossunternehmen (von Bank bis z.B. Uni) bekommen ziemliche Rabatte.
Die Nutzung von Dienstarbeitszeit zu Privatzwecken sollte allerdings im Gericht am allerwenigsten vorkommen, man bedenke die Lappallienkündigungen die in letzter Zeit von den Gerichten abgesegnet wurden, z.B. die Brötchenesser im Krankenhaus oder die berühmte Maultaschenkündigung (war wohl sowieso übrig).
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