Gericht:Grünes Haus darf grün bleiben

Das sogenannte grüne Haus in Landshut darf grün bleiben. Dies hat das Verwaltungsgericht Regensburg am Dienstag entschieden. Die Stadt Landshut hatte versucht, den Hauseigentümer auf dem Gerichtsweg zu zwingen, die quietschgrün und knallgelb gemusterte Fassaden zu überstreichen. Das Gericht hat diese Forderung nun mit der Begründung abgelehnt, dass das Haus an der Luitpoldstraße das historische Stadtbild Landshuts nicht verunstalte, sagte ein Gerichtssprecher. Da sich das Haus in einer Kurve befinde, liege zudem keine indirekte Verunstaltung anderer, denkmalgeschützter Gebäude in der Umgebung vor. Das grüne Haus ist in Landshut auch deshalb ein Aufreger, weil es dem Landauer Malerei-Unternehmer Franz Rebl gehört. Einige Landshuter unterstellen ihm, auf Kosten des Stadtbildes Werbung für seine Firma zu machen. Rebl streitet dies ab. Bereits im Jahr 2009 hatte das sogenannte bunte Haus in Regensburg Schlagzeilen gemacht, das ebenfalls Rebl gehört. Auch dort hatte die Stadtverwaltung das Haus als Störfaktor bezeichnet, am Ende aber entschied man sich gegen eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Malermeister.

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