Gericht:Geldstrafen nach illegalen Rennen

Zwei Angeklagte bekommen neue Paragrafen zu spüren

Wer öffentliche Straßen für illegale Rennen missbraucht, muss mit deutlichen Strafen rechnen und seinen Führerschein abgeben. In Augsburg sind zwei Fahrer, die sich mit ihren PS-starken Autos Kurzstreckenduelle geliefert hatten, entsprechend bestraft worden. Das Amtsgericht verurteilte die 24 und 26 Jahre alten Männer am Mittwoch zu Geldstrafen. Gefährdet wurde bei ihrer Raserei niemand.

Die Männer waren Mitte Oktober 2017 Rennen gefahren - einen Tag nachdem das Gesetz gegen solche Straßenrennen in Kraft getreten war. Zuvor wäre das Treiben der Fahrer nur eine Ordnungswidrigkeit gewesen. Das Augsburger Verfahren gehörte zu den bundesweit ersten nach dem neuen Paragrafen. Die Angeklagten erhielten Geldstrafen von 1500 und 2000 Euro. Ihre Führerscheine wurden eingezogen und dürfen erst nach einer Sperre von sieben Monaten neu beantragt werden.

Die Angeklagten hatten in der Verhandlung zunächst geleugnet. "Wir sind ganz normal gefahren", sagte einer. Aber die Minirennen waren von einer Zivilstreife der Polizei gefilmt worden. In dem Video habe sie zumindest "drei sehr eindeutige Sequenzen" gesehen, betonte die Richterin. Danach räumten die beiden Männer die Rennen zumindest teilweise ein.

Die Richterin machte in dem Urteil klar, dass es bei den Strafen auch um generalpräventive Gesichtspunkte gehe. Der Staatsanwalt war zuvor deutlicher geworden. Die Botschaft sei: "Es kostet Geld, Lappen weg und - wenn es blöd läuft - auch noch Kiste weg." Denn der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, die Autos einzuziehen. Auch im Fall der Augsburger Raser waren deren 339 bis 549 PS starke Sportwagen beschlagnahmt worden. Doch aufgrund der Verhältnismäßigkeit gab die Justiz die Fahrzeuge später zurück.

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