Raucherclubs und Zutrittskarten: Bayerische Wirte widersetzen sich mit Tricks dem Rauchverbot.
Bayerische Wirte wehren sich trickreich gegen das neue Rauchverbot in Gaststätten. Viele setzen dabei auf die Einrichtung von Raucherclubs. Sie versuchen damit eine Gesetzeslücke zu nutzen, wonach in geschlossenen Gesellschaften das Rauchen weiter erlaubt ist. Um sicherzustellen, dass nur Mitglieder in den Raucherclub kommen, werden elektronische Zugangssysteme installiert, für die ein spezieller Mitgliederausweis benötigt wird.
Bild vergrößern
Am Fenster der Kneipe teilt ein Plakat mit: 'Das Valentinsstüberl schliesst zum 9. Februar.' Das gelte allerdings 'nur für die Laufkundschaft', sagte der Wirt Jan Oltznauer. 'Die Jungs, die uns am Herzen liegen, sollen weiterhin bei uns drinnen rauchen dürfen." Hinein kommen nur die Gäste, die einen Schlüssel fürs Stüberl besitzen. (© Foto: ddp)
Anzeige
"Die Nachfrage ist im Moment rapide steigend", sagt Michael Maresch, der solche Zugangsgeräte vertreibt. 20 Anlagen seien schon rausgegangen. 50 weitere Anfragen lägen ihm bereits vor. In München war die Bar Centrale Vorreiter. Das neuste Modell hat jetzt das Fischerstüberl in der Lindwurmstraße. Auch die Wirte des Pilspub Malu in Ingolstadt und der Webers Sportsbar in Feucht bei Nürnberg wollen diese Möglichkeit nutzen, das Rauchen weiterhin zu ermöglichen.
Gastmitglieder im Verein
Eine andere Rauchernische hat sich das mexikanische Restaurant Joe Penas in Augsburg und München gesucht. Es gründete einen eigenen Verein zur Pflege amerikanischer und mexikanischer Gastronomiekultur.
Die Mitgliedschaft ist Bedingung für den Aufenthalt in der Gaststätte. Auch der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur hat ein eigenes Modell entwickelt. Dabei wird der Wirt Vollmitglied des Vereins, die Raucher treten als Gastmitglieder in den Verein ein.
Ein Abend in der bayerischen oder mexikanischen Kneipe wird somit zur Vereinssitzung der Mitglieder. Dass eine solche Vereinssitzung eine geschlossene Gesellschaft darstellt, bei der nach dem neuen Gesetz weiterhin geraucht werden darf, ließ der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur von einer Münchner Rechtanwaltskanzlei juristisch überprüfen, wie Vereinssprecher Ulrich Lang sagte.
Laufkundschaft muss draußen bleiben
Ob Vereins- oder Clubgründung - die Aufsichtsbehörden stellen bestimmte Bedingungen: Es muss sichergestellt werden, dass es eine feste Mitgliederstruktur gibt, damit man von einer geschlossenen Gesellschaft sprechen kann. Außerdem müsse kontrolliert werden, dass nur Mitglieder in die Gaststätte gelangen und die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, betonte Stadtsprecher Christopher Habl in München.
Eine spezielle Form der geschlossenen Gesellschaft findet man im Valentinsstüberl in München. Am Fenster der Kneipe teilt ein Plakat mit: "Das Valentinsstüberl schließt zum 9. Februar." Das gelte allerdings "nur für die Laufkundschaft", sagte der Wirt Jan Oltznauer. "Die Jungs, die uns am Herzen liegen, sollen weiterhin bei uns drinnen rauchen dürfen, und nicht auf der Straße stehen müssen." Deshalb verschließen die Besitzer die Kneipe für die Öffentlichkeit.
Hinein kommen nur die Gäste, die einen Schlüssel fürs Stüberl besitzen. Ein Schlüssel kostet zehn Euro. Oltznauer weiß zwar, dass "diese Form der geschlossenen Gesellschaft sehr wackelig ist", aber den Versuch sei es wert.
Offenen Widerstand gegen das Rauchverbot leistet Wirt Jochen Dobry nicht. Am Eingang seiner Gaststätte "Beim Dobry" in Germering hängt ein großes Plakat "Dies ist ein Raucherlokal - Aktives wie auch passives Rauchen gefährdet ihre Gesundheit". Er argumentiert: Mit der Warnung vor der Gefahr innerhalb des Lokals schütze er ja die Nichtraucher. "Ich hab das neue Gesetz halt so verstanden. Schließlich heißt es ja auch nicht Rauchverbots-, sondern Nichtraucherschutzgesetz."
- Projekt Nichtraucher Es stinkt! 18.01.2008
- Rauchverbot Wirt gründet Kirche für Raucher 15.01.2008
- Kneipen-"Düfte" Mief der Freiheit 15.01.2008
- Augsburg Raucher attackieren Türsteher 12.01.2008
(Katharina Blöcher, ddp-bay/sma)
Vor dem ESC-Finale in Aserbaidschan
Die neueste Antwort
Ihrem Kommentar liegen ein paar Fehler zugrunde.
1. Die Gemeinnützigkeit eines Vereins ist kommt nicht aus dem BGB, sondern aus dem Steuergesetz. Ein Verein kann, muss aber nicht gemeinnützig sein.
2. Die Gewinne eines Vereins gehören niemals den Mitgliedern. Kein Verein gehört seinen Mitgliedern. Jeder eingetragene Verein gehört sich sozusagen selbst. Vorstand und Mitglieder haben nur die Funktion eines Vormunds über diesen, dürfen diesen aber nicht schädigen, indem sie beispielsweise Überschüsse an die Mitglieder ausschütten.
lesen aller Kommentare glaube ich, dass man über diesen Quatsch überhaupt nicht diskutieren brauch...
lasst doch die paar Gesichtsbaracken (toll wie man nach 20 Jahren Rauchen aussieht, da hilft auch die grösste Botox Spritze nix mehr) sich in Ihre Räucherstuben stellen. Mit der Kur sind die doch eh bald tot bzw. impotent oder sehen so bescheiden aus, dass die keiner mehr haben will.
Das Problem löst sich von alleine...
Grüsse von der Onkologie
Sind Vereine eigendlich nicht gemeinnützig? D.h. Einnahmen und Gewinne müssen dem Verein bzw. den Vereinsmitgliedern zu Gute kommen, während Gaststätten kommerziell betrieben werden?
Vielleicht sollte hier die gesetzliche Trennlinie gezogen werden: wer mit seiner Gaststätte Geld verdienen möchte, fällt automatisch unter das Rauchverbot und ausschliesslich für gemeinnützige Einrichtungen gibt es Ausnahmen.
Einige Betreiber werden sich dann ihre Winkelzüge wohl genauer überlegen ...
papad scribit:
"Ein probates Mittel wäre Konzessionsentzug, Im Falle des Wiederholten Verstosses,"
Ich als Nichtraucher finde das nicht streng genug. Habe früher selber viel geraucht und weiß heute, wie außerordentlich befriedigend Bestrafungen sein können. Konsessionsentzug (Entzug!) ist wichtig, aber mir würde ein rigoroses Einsperren und Auspeitschen besser gefallen. Schließlich geht es um MEINE Gesundheit, und da ist mir JEDES Mittel Recht. Und Seid ich nichtraucher Bin, stelle ich zum Wiederholten Maße (oder Masse nach langem Vokal?) fest, das (Mhm, Konsekutiv- oder Relativsatz?} Orthographie und gramatick eine schmuddelige Raucherangelegenheit isst (oder sint?), die niemand genießt, weil danach Immer die Klamotten und Haare stinken tun.
Sehe ich absolut genauso - es wird den Rauchern ja gerade zu eingeredet, dass es sich jetzt nicht mehr lohnt wegzugehen. Ich bin ja auch ein Nichtraucher, und empfinde das Gesetz persönlich als Segen - trotzdem versuche ich auch objektiv und betriebs- und volkswirtschaftlich mir eine Meinung zu bilden, was sowohl die Vor- und Nachteile für Raucher/Nichtraucher/Wirte miteinschließt.
Auf der anderen Seite gibt es ein paar wenige Wirte, welche es geschafft haben, die Journalisten als Werbeplattform zu missbrauchen - seht her wir sind die Raucherlokale.
Dementsprechend sehe ich auch das Vorgehen der rauchenerlaubt-Kampagne relativ zweifelhaft. Da versuchen die Protagonisten auf Kosten anderer zu profitieren und profilieren - und ihre Umsätze zu optimieren - eben die obgenannte journalistische Werbeplattform. Die Vielzahl der Wirte bleibt aber auf sich gestellt, und verlieren dann noch Kunden an die Kampagnentreiber. Sicher werden die Eckkneipen mit einem hohen Raucheranteil darunter leiden - für die kann ein Club auch am ehesten ein Lösung sein. Da wollte ja auch ein Nichtraucher nie rein und wird auch in Zukunft kaum Bedürfnisse danach haben.
Genauso lächerlich finde ich Argumente, dass Wirte jetzt schon aufgrund des Rauchverbots aufgeben. Das entspricht einfach nicht der Wahrheit, wenn jetzt einer aufgibt, dann weil er keine Lust mehr hat Wirt zu sein, zu alt ist und sowieso aufgegeben hätte. Aber es ist halt leicht, es aufs Rauchverbot zu schieben (da muss man doch nur die Artikel mal genau lesen).
@ Nesta Feelgood - was heisst hier verärgert über den Artikel - eher erstaunt über die miese journalistische Qualität der Berichterstattung, welche uns auch die Süddeutsche und deren Mitbewerber zu diesem Thema seit Wochen bietet. Ich denke, dass die Süddeutsche einen anderen journalistischen Anspruch hat, als z.B. die Abendzeitung, tz o.ä. Aber in diesem Punkt, ist kein Unterschied feststellbar.
Paging