Garmisch-Partenkirchen:Kein Urteil gegen Bergführer

Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hat das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Bergführer eingestellt. Sowohl die Staatsanwältin als auch der Richter stuften die Schuld des 48-Jährigen am Tod einer 65 Jahre alten Kärntnerin und eines 61 Jahre alten Kölners als zu gering für eine Verurteilung ein. Die Wanderer waren auf einer Tour im nepalesischen Hochgebirge erfroren. Sie gehörten einer zwölfköpfigen Gruppe an, die von dem 48-Jährigen geführt worden war. Gegen Ende der mehr als zweiwöchigen Tour hatte der Bergführer beschlossen, die Gruppe zu teilen, um einer anderen erkrankten Bergsteigerin zu helfen. Den Teil der Gruppe, dem die Kärntnerin und der Kölner angehörten, überantwortete er mehreren Sherpas. Die Frau und der Mann kamen in schlechtem Wetter um. Laut Gericht ist die Entscheidung, die Gruppe zu trennen, dem Bergführer aber nicht zur Last zu legen.

© SZ vom 23.09.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: