Fürther U-Bahn:Messerstecher soll neun Jahre in Haft

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Nach dem Zwischenfall sperrte die Fürther Polizei die Station an der Jakobinenstraße ab. (Foto: dpa)

"Notwehr-Exzess" oder "kaltblütige Tat"? In Fürth steht ein 20-Jähriger vor Gericht, der in der U-Bahn einen Mann schwer verletzt hat.

Nach einer Messerstecherei an einer Fürther U-Bahnstation soll ein 20-Jähriger für neun Jahre ins Gefängnis. In ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth beantragte die Staatsanwaltschaft am Freitag, den Mann wegen Totschlags nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. "Es war eine besonders kaltblütige, brutale und hinterlistige Vorgehensweise", sagte die Vertreterin der Anklage.

Der 20-Jährige war Anfang Februar mit seinem Bruder und einem Freund an der U-Bahnstation an der Jakobinenstraße unterwegs gewesen. Laut Staatsanwaltschaft führte dann eine "absolute Belanglosigkeit" zu dem heftigen Streit mit dem späteren Opfer, in dessen Verlauf der Angeklagte zugestochen haben soll. Das 28-jährige Opfer wurde dadurch schwer verletzt.

Nicht als Schwächling da stehen

Warum sie eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht beantragte, begründete die Staatsanwältin mit der Tatsituation. Eigentlich stehe der 20-Jährige aus gutem Elternhaus und mit abgeschlossener Ausbildung bereits fest im Leben. An diesem Abend habe er sich gegenüber den beiden Jüngeren nicht als Schwächling blamieren wollen und sei deshalb in jugendtypisches Verhalten verfallen.

Der jüngere Bruder des mutmaßlichen Täters ist mitangeklagt, für ihn forderte die Staatsanwaltschaft wegen vorsätzlicher Körperverletzung unter anderem einen dreiwöchigen Dauerarrest sowie eine Geldstrafe von 700 Euro. Der 18-Jährige soll dem späteren Opfer einen heftigen Faustschlag verpasst haben. Gegen einen 17 Jahre alten Freund der Brüder war das Verfahren am Donnerstag gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden.

Die Verteidiger des 20-Jährigen forderten einen Freispruch. Ihr Mandant habe aus Angst, Furcht und Panik in einem "Notwehr-Exzess" gehandelt. Auch der Anwalt des mitangeklagten Bruders plädierte für einen Freispruch. Der Hauptangeklagte entschuldigte sich erstmals bei der Mutter und der Verlobten des Opfers: "In Gedanken bin ich immer bei Ihnen. Ich bereue mein Handeln sehr", sagte er. Das Urteil soll am Mittwoch gefällt werden.

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