Fürth:Grafflmarkt bis Mitternacht

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Eilanträge von zwei Fürther Bürgern abgelehnt, die eine längere Bewirtung beim sogenannten Graffl-markt am kommenden Freitag und Samstag verhindern wollten. Damit darf die Sperrzeit in der Gustavstraße während der Veranstaltung auf 24 Uhr verschoben werden. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Stadt schon vieles für den Lärmschutz der Anwohner getan habe. So wurde der Veranstaltungskalender ausgedünnt und die Sperrzeiten unter der Woche auf 22 Uhr gelegt. Die Antragsteller können beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde erheben.

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