Fürstenfeldbruck:Mutter verweigert Bildrechte - Sohn darf nicht zum Schwimmkurs

´Schwimmfähigkeit" von Kindern und Jugendlichen
(Foto: dpa)
  • Vereine und Schulen holen immer öfter das Einverständnis der Eltern zu Kinderfotos ein.
  • Die Eltern werden aufgefordert zu erlauben, dass Fotos ihrer Kinder veröffentlicht werden dürfen.
  • Weil eine Mutter die Rechte ihres Sohnes am eigenen Bild nicht an den Verein abtreten wollte, darf ein Fünfjähriger aus Fürstenfeldbruck nicht am Schwimmkurs teilnehmen.

Von Peter Bierl

Ob in Kindergärten, Schulen oder Sportvereinen - fast überall werden Eltern inzwischen aufgefordert zu erlauben, dass Fotos ihrer Kinder veröffentlicht werden dürfen. Doch was, wenn sie sich weigern? In Fürstenfeldbruck darf ein Fünfjähriger nicht am Schwimmkurs teilnehmen, weil seine Mutter die Rechte ihres Sohnes am eigenen Bild nicht einfach pauschal an den Verein abtreten will. Das Präsidium des SV Fürstenfeldbrucker Wasserratten beruft sich auf die Rechtslage. "Wir machen uns unter Umständen schadenersatzpflichtig und strafbar", befürchtet Michael Neuhierl, Vizepräsident der Abteilung Schwimmen.

Es geht um das Gesetz zum Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie. Danach dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Eine Ausnahme gilt für Personen der Zeitgeschichte, die das ertragen müssen. Vereinsvorstände lassen jedoch bei Wettkämpfen, Feiern oder Ausflügen Fotos machen und stellen diese auf ihre Homepages, hin und wieder kommen professionelle Pressefotografen. Und im Zeitalter von Smartphones und sozialen Netzwerken knipsen und posten Vereinsmitglieder, Zuschauer und Zaungäste ohnehin nach Gusto - und die Wasserratten verweisen darauf, dass sie überdies vom Verband verpflichtet würden, etwa bei bayerischen Meisterschaften Fotos zu liefern.

Die Ehrenamtlichen könnten kaum den Überblick behalten, bekommen aber den Ärger ab, wenn jemand auf einem Bild zu sehen ist, der sein Einverständnis nicht erteilt hat. Deshalb empfehlen der Landes-Sportverband BLSV und der Schwimmverband BSV, sich vorsorglich entsprechende Erklärungen geben zu lassen. "Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist das immer erforderlich, denn der Verein wird bei Missbrauch haftbar gemacht. Die Strafen können empfindlich sein", warnt BLSV-Pressesprecher Christian Henßel.

Im Brucker Fall sollen die Eltern unbeschränkt und unbefristet erlauben, dass alle während des Schwimmkurses angefertigten Fotos ihrer Kinder in allen Formaten veröffentlicht und verwertet werden dürfen, auch in veränderter und verfremdeter Form. Die Mutter des Fünfjährigen möchte jedoch nicht, dass Fotos ihres Sohnes etwa bei Facebook zu sehen sind. Dass der Verein dies zur Aufnahmebedingung macht, nennt sie eine "bodenlose Unverschämtheit". Sie verweist auf die informationelle Selbstbestimmung. Dieses Grundrecht ist, im Unterschied zu der Gepflogenheit, überall zu fotografieren, verbrieft.

Auch die Verbände halten den Ausschluss des Jungen vom Schwimmkurs für falsch. Der BLSV empfiehlt: "Miteinander sprechen, Verständnis für die jeweilige Sicht der Dinge erzeugen und miteinander eine Lösung finden." Der BSV wird da schon deutlicher: Sollte jemand das Einverständnis für sich oder sein Kind nicht erteilen, "erachten wir es als nicht zielführend, die Person vom Schwimmunterricht oder vom Schwimmtraining auszuschließen". Und selbst wenn eine Einwilligung vorliege, müssten Mitglieder und Kursteilnehmer jederzeit die Möglichkeit haben, diese zu widerrufen.

Ähnlich wie bei Sportvereinen ist die Lage an Kindertagesstätten und Schulen. Das Kultusministerium hat ein Musterformular entwickelt, mit dem Eltern freiwillig ihr Einverständnis erteilen können. Dabei können sie zwischen gedrucktem Jahresbericht der Schule, Internet sowie örtlicher Presse unterscheiden. Solche Formulare würden in der Regel zu Schuljahresbeginn ausgegeben und Einwilligungen in den Akten der Schüler abgelegt. Für Kindergärten und Krippen gibt es keine Vorgabe, jeder Träger entscheide alleine.

Kommt ein Minister vorbei, müssen die Erzieher dafür sorgen, dass er nur mit den Kindern posiert, für die eine Einverständniserklärung vorliegt. Genauso handhaben es Lehrer bei Fototerminen. Diesen Aufwand müssen in den Vereinen die Ehrenamtlichen leisten.

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