Freispruch im Peggy-Prozess:Gericht ordnet neues Gutachten an

"Ein Tatnachweis ist nicht möglich": Das Landgericht Bayreuth hat Ulvi K. im Fall Peggy freigesprochen. Doch wird er auch aus der psychiatrischen Klinik entlassen? Ein Gutachter soll jetzt prüfen, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der geistig Behinderte erneut Straftaten begeht.

Nach dem Freispruch im Peggy-Prozess hat das Landgericht Bayreuth ein neues psychiatrisches Gutachten angeordnet. Damit soll geklärt werden, ob der geistig Behinderte Ulvi K. aus der psychiatrischen Klinik entlassen wird. Das Gericht hatte zuvor die frühere Verurteilung des 36-Jährigen wegen Mordes an der seit 13 Jahren verschwundenen Peggy aufgehoben. Im Bezirkskrankenhaus in Bayreuth sitzt Ulvi K. allerdings wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Wie der Sprecher des Landgerichts Bayreuth, Thomas Goger, am Mittwoch mitteilte, soll nun ein Gutachter folgende Fragen beantworten: "Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Untergebrachte erneut Straftaten begehen wird? Welcher Art werden diese Straftaten sein? Welche Häufigkeit und welchen Schweregrad werden sie haben?" Mit dem Freispruch könnten sich "wesentliche Gesichtspunkte für die Gefährlichkeitsprognose geändert haben", erklärte Goger.

Ulvi K.s Verteidiger Michael Euler will dafür kämpfen, dass sein Mandant aus der psychiatrischen Klinik entlassen wird. Auch der Vater des Angeklagten sagte: "Wir sind überglücklich und hoffen, dass Ulvi bald aus dem Bezirkskrankenhaus freikommt." Die lebenslange Haftstrafe, zu der Ulvi. K. 2004 im ersten Peggy-Prozess verurteilt wurde, hat der 36-Jährige bis heute nicht angetreten.

Peggy aus dem oberfränkischen Lichtenberg wird seit dem 7. Mai 2001 vermisst, die Leiche der Schülerin wurde trotz vieler Suchaktionen bis heute nicht gefunden. Als ihr Mörder wurde im April 2004 Ulvi K. in einem Indizienprozess zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Fall musste nun neu aufgerollt werden, weil sein damaliges Geständnis der vermuteten Tatversion der Polizei auffällig ähnlich war. Als der Freispruch am Mittwochvormittag verkündet wurde, klatschten die Zuschauer im Gerichtssaal. "Er ist aus tatsächlichen Gründen freizusprechen; ein Tatnachweis ist nicht möglich", sagte der Vorsitzende Richter Michael Eckstein.

"Für uns schwer nachvollziehbar"

"Das Geständnis mit Divergenzen und Ungereimtheiten kann keine Grundlage für eine Verurteilung sein", begründete Eckstein das Urteil. "Hinzu kommt noch, dass dieses Geständnis mit keinem einzigen Sachbeweis zu belegen ist." Ulvi K. habe unterschiedliche Versionen mit zum Teil lebensfremden Schilderungen abgegeben: Dass Peggy auch nach ihrem angeblichen Sturz mit dem Schulranzen weitergelaufen sein soll, "ist für uns schwer nachvollziehbar".

Der Angeklagte habe möglicherweise Parallel-Erlebnisse in seine Geständnisse eingebaut, sagte Eckstein. Bei seiner psychiatrischen Untersuchung sei seine hohe Phantasiebegabung aufgefallen. "Er war imstande, detailreiche Geschichten zu vorgelegten Bildern zu entwickeln. Und dies sogar an Folgetagen zu wiederholen." Mit dem Freispruch folgte das Gericht nun den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Beide hatten in ihren Plädoyers am Dienstag einen Freispruch beantragt - wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.

Staatsanwältin Sandra Staade erklärte, der geistig behinderte Angeklagte könne nicht verurteilt werden, weil Zweifel daran aufgetaucht sind, dass sein Geständnis der Wahrheit entspricht. Verteidiger Euler dagegen kam zu dem Ergebnis, dass die Unschuld seines Mandanten zweifelsfrei erwiesen sei. Das ergebe sich allein schon aus der Vielzahl von Zeugen, die Peggy zu einem Zeitpunkt gesehen hätten, zu dem sie, wenn Ulvi K.s Geständnis richtig wäre, schon tot war.

Drei weitere Verdächtige

Euler sieht in dem Peggy-Urteil nun einen Freispruch erster Klasse. "Man kann es so sagen", erklärte er am Mittwoch. "Es gibt nichts; es gibt keinen einzigen Beweis, dass Ulvi K. Peggy getötet hat." Gerichtssprecher Goger betonte dagegen, die Kammer habe weder die Schuld noch die Unschuld des Angeklagten eindeutig feststellen können.

Im Fall Peggy wird seit Sommer 2012 wieder ermittelt. Eine Spur brachte die Polizei auf einen Mann aus Halle in Sachsen-Anhalt. Der ehemalige Bekannte von Peggys Familie sitzt derzeit wegen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter in Haft. Zudem soll er seine Nichte missbraucht haben. Sie wohnte im gleichen Haus wie Peggy, der Übergriff soll wenige Wochen vor Peggys Verschwinden stattgefunden haben.

In der Haftzelle des Mannes fanden Polizisten ein Foto der vermissten Schülerin. Zum Kreis der Tatverdächtigen zählen außerdem dessen Halbbruder und ein Lichtenberger, der bereits wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt wurde. Die Ermittler haben bereits den Hinterhof seines Hauses am Marktplatz von Lichtenberg umgegraben. Sie stießen auf ein paar Knöchelchen, doch die stammten vermutlich von einem alten Friedhof. Und nicht von Peggy.

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