Freie Wähler:Wehrpflicht und Bürgerbeteiligung

Während die Freien Wähler beim Bundesparteitag ihr Grundsatzprogramm beschließen, kündigt sich im Landtag Ärger an

Die Freien Wähler wollen die allgemeine Wehrpflicht wieder einführen. Mit dieser Forderung wollen sie im kommenden Jahr in den Bundestagswahlkampf ziehen. "Wir fordern ein soziales Jahr für alle Mädchen und Jungen", sagte der Bundesvorsitzende Hubert Aiwanger am Samstag am Rande des Bundesparteitags der Freien Wähler in Nürnberg. Der Weg dazu führe über die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht. "Die Jugendlichen sollen zwischen Militär- und Zivildienst wählen können", sagte Aiwanger.

Die Freien Wähler versprechen sich von der Wiedereinführung der Wehrpflicht eine Stärkung des Zusammenhalts innerhalb der Gesellschaft. "Es kann nicht sein, dass Jugendliche sich nach dem Abitur nach Australien verkrümeln, während zu Hause die Oma im Pflegeheim schlecht versorgt wird", sagte Aiwanger der dpa. Weitere Punkte des in Nürnberg vorgestellten Grundsatzprogramms sind die Direktwahl des Bundespräsidenten und Bürgerentscheide auf Bundesebene.

Im Landtag drohen den Freien Wählern unterdessen Unannehmlichkeiten, denn die Affäre um den unterfränkischen Abgeordneten Günther Felbinger könnte vor Gericht enden. Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft München beim Parlament die Aufhebung der Immunität Felbingers beantragt. Wenn dies geschehen ist, was als Formsache gilt, will die Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen Betrugs in fünf Fällen beim Landgericht München I einreichen. Das berichtet die Mainpost in ihrer Wochenendausgabe und beruft sich auf ein Schreiben der Staatsanwaltschaft. So wird es wohl zum Prozess kommen und nicht nur einen Strafbefehl für den Politiker geben. Felbinger hatte sich im November 2015 nach Medienrecherchen selbst angezeigt und mehr als 60 000 Euro an das Landtagsamt zurückgezahlt. Er soll als Abgeordneter mehrere fingierte Werkverträge mit dem Kreisverband Main-Spessart und seinem Bezirksverband abgeschlossen haben. Das Geld für die Erstellung von politischen Gutachten soll nicht an die ehrenamtlichen Mitarbeiter, sondern an die Verbände geflossen sein.

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