Flüchtlingspolitik:Die Miete für viele Asylsuchende wird teurer - teils mehr als 60 Prozent

Flüchtlingsunterkunft im Abrams-Komplex in Garmisch-Partenkirchen, 2016

Viele Flüchtlinge in Bayern müssen erheblich mehr für ihre Unterbringung bezahlen als bisher.

(Foto: Stephan Rumpf)
  • Eine Familie aus Aserbaidschan, die in Deutschland Asyl beantragt hat, sah sich plötzlich einer Mieterhöhung von 390 auf 640 Euro ausgesetzt.
  • Ein Augsburger Geistlicher geht davon aus, dass das kein Einzelfall ist. In etwa 5700 Fällen soll die Miete um mehr als 60 Prozent gestiegen sein.
  • Das Sozialministerium teilte mit, dass die Gebühren angehoben wurden, weil sie schon so lange nicht mehr angehoben worden waren.

Von Dietrich Mittler

Es sind ohnehin keine Luxus-Apartments, die rund 25 800 Flüchtlinge in Bayerns Gemeinschaftsunterkünften sowie weitere gut 86 000 in dezentralen Unterkünften vorfinden. Aber einige von ihnen müssen nun dafür Preise zahlen, die einen durchaus luxuriösen Charakter angenommen haben.

Durch eine vom Sozialministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium erarbeitete Verordnung sind die Unterbringungsgebühren, die Asylbewerber in gut 5700 Fällen nun aufzubringen haben, um weit mehr als 60 Prozent gestiegen. Das hat der Augsburger Domkapitular Andreas Magg in einem konkreten Fall ausgerechnet.

Magg, zugleich als Diözesan-Caritasdirektor tätig, ist schockiert über das, was er aus Neuburg an der Donau erfahren hat. Dort muss eine vierköpfige Familie "für ein Zimmer mit rund 20 Quadratmetern" statt 387,67 Euro nun 642 Euro zahlen. Diese Erhöhung um 65 Prozent komme "einem Mietwucher" gleich.

Es handelt sich um keinen Einzelfall, wie aus den Rückmeldungen von Asylhelfern hervorgeht. In Königsbrunn bei Augsburg etwa müsse ein anerkannter Asylbewerber aus Syrien für sein Bett in der Unterkunft inklusive Nutzungsmöglichkeit für die sanitären Anlagen und die Küche nun 278 Euro im Monat zahlen. Hinzu kämen 28 Euro Stromkosten. Der Mann habe zwar zusammen mit Helfern versucht, auf dem freien Wohnungsmarkt eine Unterkunft zu finden - bislang aber vergebens.

Die Familie aus Aserbaidschan, die es in Neuburg an der Donau getroffen hat, ist laut Caritas "gut integriert". Über ihr Asylbegehren war zum Zeitpunkt der Gebührenerhöhung nicht endgültig entschieden. Aber der Haken war: Der Vater hat eine Arbeitserlaubnis, die er auch nutzt. Er ist bei einer Security-Firma beschäftigt und verdient dort sein eigenes Geld. Er ist also, rechtlich durchaus korrekt, verpflichtet, die Kosten für die Unterkunft zu zahlen.

Dagegen hatte die Familie bislang auch gar nichts einzuwenden - bis diese drastische Erhöhung kam. Sie wandte sich Hilfe suchend an die Caritas. "Die Eltern sind diszipliniert und fügen sich wunderbar in unseren deutschen Lebens- und Arbeitsrhythmus ein", sagt Wolfgang Friedel, der Leiter des Migrationsreferates im Caritasverband für die Diözese Augsburg.

Friedel und seine Mitarbeiter haben für die Familie interveniert bei der Regierung von Unterfranken, die im Freistaat in dieser Angelegenheit als Gebührenrechnungsstelle fungiert. Bislang blieb das Bemühen der Caritas ohne Erfolg. Inzwischen kümmert sich ihr Vertragsanwalt um den Fall. Der ist sich sicher, dass der nunmehr geforderte Betrag nach geltendem Recht "maßlos überzogen" ist und nicht den "guten Sitten entspricht", wie Friedel berichtet.

Das Sozialministerium, das die Gebührenerhöhung letztlich zu verantworten hat, begründet dies so: "Eine Anpassung der Gebührensätze war erforderlich, da über einen längeren Zeitraum keine Anpassung vorgenommen wurde und die bestehenden Gebührensätze daher nicht mehr zeitgemäß waren." Ziel der Reform sei es gewesen, "eine Ungleichbehandlung" mit sogenannten Hartz-IV-Beziehern "zu verhindern".

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